Besser spät als nie
tbb begrüßt Rückkehr zur 40-Stunden-Woche

„Besser spät als nie“ betitelte heute der Landesvorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen die Verabschiedung des Gesetzes zur Arbeitszeit der Beamten, wonach Thüringer Beamte ab dem 1. August 2011 wieder 40-Stunden pro Woche arbeiten sollen. Bislang galt in Thüringen als einzigem neuen Bundesland für die Beamten die 42-Stundenwoche, die hier vor sechs Jahren ohne Besoldungsausgleich eingeführt wurde.

„Die Rückkehr zur 40-Stundenwoche für die Thüringer Beamtinnen und Beamten ist ein längst überfälliger Schritt“, kommentierte Liebermann erleichtert die Verabschiedung des Gesetzes, „trotzdem sehen wir nicht allen Änderungen dieses Gesetzes positiv entgegen.“ Der Gesetzentwurf beinhaltet neben der lang erwarteten Rückkehr zur 40-Stundenwoche auch die schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre für die Thüringer Beamten.

„Die Anhebung der Lebensaltersgrenzen auf verbindlicher und nicht auf freiwilliger Basis löst bei uns keine Jubelstürme aus, wird aber akzeptiert, um die ansonsten ab 2012 drohenden Versorgungslücken zu schließen“, so äußerte sich der Vorsitzende des tbb zu der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung. „Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird sowohl imöffentlichen Dienst wie in großen Teilen der Wirtschaft für Berufsgruppen mit hoher physischer und psychischer Belastung nicht akzeptiert. In vielen Bereichen des Öffentlichen Dienstes, unter anderem in den Bereichen Polizei, Kliniken, Lehrer, Feuerwehr wird es zu Einbußen in der Altersversorgung führen.“ Diese Einbußen entstehen dadurch, dass aufgrund gesundheitlicher oder rein tatsächlicher Aspekte ein großer Teil der Betroffenen weiterhin den Weg in die Rente bzw. Versorgung mit Abstrichen wählen wird.

„Ergänzende Regelungen, die unter anderem einen flexiblen Berufsausstieg ermöglichen, wie z.B. eine Neuauflage von Altersteilzeit, sind aus der Sicht des tbb nach Verabschiedung des Gesetzes kurzfristig unabdingbar“, führt Liebermann weiter aus. Ebenso wichtig sei es auch, Jahres- und Lebensarbeitszeiten in die Überlegungen einzubeziehen. Beispielsweise erlaubten Rahmenvorgaben zur Arbeitszeit einen viel flexibleren Personaleinsatz im Saisonverlauf.

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