„Grundlage für ein erfolgreiches Miteinander zwischen Personalräten und Dienstherren“ soll nach Aussage von Innenminister Jörg Geibert das neue Thüringer Personalvertretungsgesetz sein.
„Das neue Thüringer Personalvertretungsrecht kann Grundlage für ein besseres Miteinander werden und die 2001 vorgenommenen Verschlechterungen korrigieren. Es kommt jetzt darauf an, dass die Grundgedanken dieses Gesetzes von Dienststellenleitungen und Personalvertretungen gelebt werden“, bewertet der Landesvorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen den Gesetzesbeschluss des Thüringer Landtags vom 14. Dezember.
Die am Mittwoch heftig geführte Debatte im Landtag war der Schlusspunkt unter eine fast zwei Jahre andauernde politische Diskussion um dieses Gesetz, in die auch der tbb mehrfach seine Positionen eingebracht hat.
Gerade in einer Zeit, in der, wie von Wirtschaftsminister Machnig erwähnt, dem öffentlichen Dienst Jahr für Jahr immer mehr Aufgaben zugewiesen werden, ohne dass er mehr Personal bekommt, wächst die Bedeutung der Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Dienststellenleitungen und Personalvertretungen beträchtlich.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
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