Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte in Thüringen

Die Inhalte und Verfahren – Stand 12. März 2009

Unmittelbar nach Abschluss der Tarifeinigung vom 1. März 2009 hat der tbb die Übertragung auf den Bereich der Thüringer Landes- und Kommunalbeamten eingefordert (dpa vom 3. März 2009). Die amtierende Ministerpräsidentin und Thüringer Finanzministerin Birgit Diezel hat darauf am 8. März 2009 reagiert und die Übernahme „eins zu eins“ zugesichert.

Nach einem Gespräch zwischen Frau Diezel und dem tbb-Landesvorsitzenden Helmut Liebermann am vergangenen Montag sowie ei-nem ergänzenden Gespräch zwischen tbb und Thüringer Finanzministerium vergangenen Mittwoch gibt es folgenden aktuellen Stand.
Die erste Fassung des entsprechenden Gesetzentwurfs wird am 17. März 2009 im Kabinett behandelt, nach der darauf folgenden Anhörung der Verbände kommt es zur zweiten Kabinettsbefassung und anschließend zur parlamentarischen Behandlung im Thüringer Landtag. Damit kann das Gesetz im Landtagsplenum im Mai (6. bis 8.) oder Juni (17. bis 19.) vom Landtag beschlossen werden.
Die „Eins-zu-eins-Übertragung“ beinhaltet:

  • eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro,
  • rückwirkend ab 1. März 2009 eine Erhöhung der Tabellenwerte um 40 Euro und darauf aufbauende Erhöhung um 3,0 % (davon in den oberen Besoldungsgruppen oberhalb A9 bis 31. Dezember 92,5 % - Ost),
  • ab 1. März 2010 eine weitere Aufstockung um 1,2 %.
  • Die Versorgung erhöht sich entsprechend.
  • Die bereits im ThürBesNVG festgelegte Streichung der auf 92,5 % abgesenkten Tabelle für die Besoldungsgruppen A10 und höher ab 1. Januar 2010 bleibt unberührt.
  • Die Anwärterbezüge werden ab 1. März 2009 um 60 Euro und ab 1. März 2010 um 1,2 % erhöht.

Der tbb setzt sich weiterhin für eine Angleichung der Höhe der Jahressonderzahlung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten ein. Unsere Forderung nach Rückkehr zur 40-Stunden-Woche wird zeitnah mit dem dafür zuständigen Thüringer Innenministerium verhandelt.

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