Die Inhalte und Verfahren – Stand 12. März 2009
Unmittelbar nach Abschluss der Tarifeinigung vom 1. März 2009 hat der tbb die Übertragung auf den Bereich der Thüringer Landes- und Kommunalbeamten eingefordert (dpa vom 3. März 2009). Die amtierende Ministerpräsidentin und Thüringer Finanzministerin Birgit Diezel hat darauf am 8. März 2009 reagiert und die Übernahme „eins zu eins“ zugesichert.
Nach einem Gespräch zwischen Frau Diezel und dem tbb-Landesvorsitzenden
Helmut Liebermann am vergangenen Montag sowie ei-nem ergänzenden Gespräch
zwischen tbb und Thüringer Finanzministerium vergangenen Mittwoch gibt es
folgenden aktuellen Stand.
Die erste Fassung des entsprechenden Gesetzentwurfs wird am 17. März 2009 im
Kabinett behandelt, nach der darauf folgenden Anhörung der Verbände kommt es
zur zweiten Kabinettsbefassung und anschließend zur parlamentarischen
Behandlung im Thüringer Landtag. Damit kann das Gesetz im Landtagsplenum im
Mai (6. bis 8.) oder Juni (17. bis 19.) vom Landtag beschlossen werden.
Die „Eins-zu-eins-Übertragung“ beinhaltet:
Der tbb setzt sich weiterhin für eine Angleichung der Höhe der Jahressonderzahlung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten ein. Unsere Forderung nach Rückkehr zur 40-Stunden-Woche wird zeitnah mit dem dafür zuständigen Thüringer Innenministerium verhandelt.
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