Keine Erhöhung der Reisekostenerstattung

Thüringer Landesregierung lehnt weiterhin eine Erhöhung des Kilometergeldes bei Dienstreisen ab
 
Seit Jahren fordert der tbb die Anpassung der Wegstreckenentschädigungssätze bei Dienstreisen. Gegenwärtig werden 15 Cent pro Kilometer erstattet. Dieser Kilometersatz erhöht sich auf 30 Cent, wenn „erhebliche dienstliche Gründe“ für die Nutzung des privaten Fahrzeugs vorliegen.
 
Dagegen wandte sich der tbb insbesondere im Sommer letzten Jahres, als die Spritpreise in astronomische Höhen kletterten und eine Reihe von Bundesländern ihre Wegstreckenentschädigung anpassten. Darunter waren z.B. die Bundesländer Bayern und Hessen.
 
Die Landesregierung äußerte sich hierzu in einem Schreiben, wonach der Wegstreckenentschädigungssatz in etwa die Kosten decke, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfielen.
 
Eine Recherche bei der Deutschen Bahn AG ergab allerdings einen durchschnittlichen Bahnkilometersatz von 20 Cent, was Finanzministerin Birgit Diezel mit dem Hinweis eines günstigeren Kilometersatzes im Tarifverbund Mittelthüringen (VMT) kommentierte. Der Tarifverbund Mittelthüringen umfasst die Tarifzonen Apolda, Jena und Erfurt.
 
Der tbb legte der Finanzministerin darüber hinaus eine ADAC-Info mit Stand vom Mai 2008 vor, nach der der durchschnittliche Kilometersatz weit über dem bei der „großen Wegstreckenentschädigung“ gewährten Kilometerpauschale von 30 Cent liegt.
 
Doch die Landesregierung befand in ihrem Schreiben vom 19. Januar 2009:
 
„Auch wurden hier die Fixkosten für die Kfz-Nutzung in die Berechnung einbezogen, die – wie ich bereits erläutert hatte – ohnehin bei Haltung eines privaten Kraftfahrzeuges anfallen und insoweit nicht als dienstlich bedingte Mehraufwendungen angesetzt werden können.“
 
Es bleibt also festzustellen:
Hier werden zwei gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt. Der gefahrene Kilometer ist in Bayern und Hessen mehr wert als der in Thüringen.
 
Diejenigen, die ihr Fahrzeug für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen, entlasten indirekt den Haushalt des Freistaates Thüringen und tragen ihre Verluste selbst.

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