Thüringer Finanzministerium lehnt die Absenkung des Einreichungsbetrages ab.
Auch nach mehrmaligem Schriftwechsel und Gesprächen ist das Thüringer
Finanzministerium nicht bereit, der Forderung des tbb nach einer Absenkung
der Mindestantragsgrenze für die Einreichung von Beihilfeanträgen von
gegenwärtig 200,00 € nachzukommen.
Der wiederholte Vorstoß des tbb erfolgte vor dem Hintergrund, dass die
Antragsgrenze von 200,00 € für Beihilfeanträge gerade für die Beamtinnen und
Beamten der unteren Besoldungsgruppen sowie für die Anwärterinnen und
Anwärter häufig nur schwer tragbar ist. Beihilfeberechtigte, die nur selten
krank sind, müssen über mehrere Monate in Vorkasse treten, bis sie ihre
Auslagen erstattet bekommen. Dies stellt vor allem für Beamtinnen und Beamte
sowie Anwärterinnen und Anwärter, die über ein geringes Einkommen verfügen,
eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Finanzministerin Birgit Diezel lehnte das Anliegen des tbb mit dem Hinweis
auf den höheren Verwaltungsaufwand bei der Datenerhebung und Datenpflege ab.
Zudem sehe sie nur einen sehr geringen Bedarf, so dass der Mehraufwand nicht
gerechtfertigt sei. Vor allem aber bedeute dies eine Zunahme der
Beihilfeanträge, was zu einer Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Beihilfestelle führe. Die Beihilfeberechtigten hätten zudem
die Möglichkeit, die anteilige Kostenerstattung über ihre jeweilige
Krankenkasse zu beantragen.
Der tbb wird sich weiter für die Absenkung der Mindestantragsgrenze bei
Beihilfeanträgen einsetzen.
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