Keine Absenkung der Mindesteinreichungshöhe von 200 € bei Beihilfeanträgen

Thüringer Finanzministerium lehnt die Absenkung des Einreichungsbetrages ab.

Auch nach mehrmaligem Schriftwechsel und Gesprächen ist das Thüringer Finanzministerium nicht bereit, der Forderung des tbb nach einer Absenkung der Mindestantragsgrenze für die Einreichung von Beihilfeanträgen von gegenwärtig 200,00 € nachzukommen.
 
Der wiederholte Vorstoß des tbb erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Antragsgrenze von 200,00 € für Beihilfeanträge gerade für die Beamtinnen und Beamten der unteren Besoldungsgruppen sowie für die Anwärterinnen und Anwärter häufig nur schwer tragbar ist. Beihilfeberechtigte, die nur selten krank sind, müssen über mehrere Monate in Vorkasse treten, bis sie ihre Auslagen erstattet bekommen. Dies stellt vor allem für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterinnen und Anwärter, die über ein geringes Einkommen verfügen, eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
 
Finanzministerin Birgit Diezel lehnte das Anliegen des tbb mit dem Hinweis auf den höheren Verwaltungsaufwand bei der Datenerhebung und Datenpflege ab. Zudem sehe sie nur einen sehr geringen Bedarf, so dass der Mehraufwand nicht gerechtfertigt sei. Vor allem aber bedeute dies eine Zunahme der Beihilfeanträge, was zu einer Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfestelle führe. Die Beihilfeberechtigten hätten zudem die Möglichkeit, die anteilige Kostenerstattung über ihre jeweilige Krankenkasse zu beantragen.
 
Der tbb wird sich weiter für die Absenkung der Mindestantragsgrenze bei Beihilfeanträgen einsetzen.
 
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