Es kommt zur Zeit immer wieder zu Irritationen, was die zukünftige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Freistaates Thüringen betrifft. Zum Einen wird durch den Innenminister Prof. Dr. Huber in der Öffentlichkeit verkündet, dass die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten nächstes Jahr wieder auf 40 Stunden pro Woche zurückgeführt wird, zum Anderen verlängert die Landesregierung die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (ThürAzVO) um ein Jahr bis zum 31. Juli 2011.
Dieses ist kein Widerspruch. Die Landesregierung ist sehr bemüht noch in diesem Jahr ein Artikelgesetz auf den Weg zu bringen, bei dem bis zum Ende des Jahres das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein soll. In diesem Gesetz soll sowohl die Wochenarbeitszeit als auch die Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten Thüringens neu geregelt werden. Ziel ist die 40-Stundenwoche und die sukzessive Anhebung der Lebensarbeitszeit analog der der Tarifbeschäftigten auf 67 Jahre. Sollte dieses der Landesregierung gelingen, was wir hoffen und unterstützen, so wäre die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten ab 1. Januar 2011 auf Grund höherrangigen Rechts außer Kraft.
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen begrüßt diese Gesetzesinitiative ausdrücklich. Nicht nur das die geringere Wochenarbeitszeit zu einer einheitlichen Arbeitszeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst führt, auch die Anhebung der Lebensarbeitszeit unterstreicht dieses und schließt gleichzeitig Versorgungslücken der Beamtinnen und Beamten, die erst spät verbeamtet worden sind.
Leider wird die von uns geforderte Freiwilligkeit voraussichtlich keine Berücksichtigung finden.
Auch ist in diesem Artikelgesetz keine Altersteilzeitregelung vorgesehen. In diesem Punkt wird der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen noch einmal mit Nachdruck seine Forderungen gegenüber der Landesregierung darlegen.
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