Der tbb hat sich in seiner Stellungnahme gegen den Entwurf einer
Dritten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die
Arbeitszeit der Beamten ausgesprochen.
Denn die Beamtinnen und Beamten Thüringens mussten in der Vergangenheit
bereits erhebliche Opfer hinnehmen Beispielhaft seien erwähnt:
1. Wegfall Urlaubsgeld
2. Kürzung des Weihnachtsgelds
3. Seit 1. August 2004 im Vergleich zu Bund und anderen Ländern erheblich
geringere lineare Besoldungsanpassungen
4. Systemwidrige 10,-- € Beihilfeeinbehalt je Beihilfefähigem pro Quartal
5. Wöchentliche unbezahlte Mehrarbeit von 5%
Unter Berücksichtigung dieser Einkommenseinbußen ist die Rückkehr zur
40–Stundenwoche im Beamtenbereich ein längst überfälliger Schritt.
Im Falle einer Verlängerung der gegenwärtigen Regelung wäre Thüringen das
einzige Bundesland, in dem Beamtinnen und Beamte 42 Wochenstunden arbeiten
müssten, und dies ohne Aussicht auf eine kürzere Arbeitszeit. Thüringen ist
das einzige neue Bundesland mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 40
Stunden.
Der Versuch, über die Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten für beide
Statusgruppen im öffentlichen Dienst die 42- Wochenstunde einzuführen, ist
gescheitert. Die Arbeitszeitanhebung auf pauschale 42 Stunden pro Woche war
ein falscher Ansatz für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst des
Freistaates. Die Arbeitszeitanhebung wirkt sich in erster Linie nachteilig
auf das vorhandene Personal aus. Im öffentlichen Dienst Thüringens gibt es
im Bezug auf die Arbeitszeit eine Zweiklassengesellschaft – die
Tarifbeschäftigten mit 40 Wochenstunden und die Beamtinnen und Beamten mit
42 Wochenstunden –. Das führt zu Unmut und Ärger in den Rathäusern und
Amtsstuben.
Die Thüringer Beamtinnen und Beamten sind nicht nur gegenüber den anderen
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Nachteil, sondern auch gegenüber
allen anderen Bediensteten Deutschlands. Letzteres ist von größerer
Bedeutung, da zum einen hier eine formaljuristische Vergleichbarkeit
vorliegt und zum anderen sich die längere Arbeitszeit bei der
Personalgewinnung im Beamtenbereich des öffentlichen Dienstes Thüringens
nachteilig auswirkt.
Mit der Begründung von Haushaltseinsparungen wurde bisher an der
42-Stundenwoche festgehalten. Die Verantwortlichen in den Kommunen stellten
jedoch von Beginn an fest, dass dies nur zu Ärger in den Büros, nicht aber
zu finanziellen Einsparungen führte. Die Landesregierung konnte bis heute
kein belastbares Zahlenmaterial vorlegen, um die Behauptung der finanziellen
Einsparungen zu belegen.
Auch wird die Notwendigkeit, die Verordnung über die Arbeitszeit der
Beamtinnen und Beamten zeitlich im Einklang mit anderen beamtenrechtlichen
Bestimmungen zu verändern, nicht gesehen. Sie ist in der Vergangenheit
unabhängig von anderen Bestimmungen geändert worden, warum heute nicht? Der
tbb geht nicht davon aus, dass die Landesregierung eine Kürzung der
Wochenarbeitszeit mit einer Verschlechterung an einer anderen Stelle zu
verknüpfen beabsichtigt. Die 42-Stundenwoche wurde auch ohne eine
Verknüpfung mit einer Verbesserung an einer anderen Stelle eingeführt.
Die Landesregierung muss sich ihrer Verantwortung gegenüber den Beamtinnen
und Beamten bewusst werden. Diese Statusgruppe bedarf der besonderen
Fürsorge des Gesetzgebers und sollte nicht zur Durchsetzung irgendwelcher,
nicht nachvollziehbarer Interessen missbraucht werden. Die Landesregierung
sollte ihre Chance erkennen und nutzen, sich zum Beamtentum zu bekennen, die
Leistung anzuerkennen und sich sowohl von der verlockenden Möglichkeit, über
eine Statusgruppe im öffentlichen Dienst Thüringens schlechtere
Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen, klar distanzieren, als auch der
Versuchung widerstehen, eine Rückkehr zum Status Quo nur gegen
Verschlechterungen in anderen Bereichen anzubieten.
Jetzt gilt es die richtigen Weichen zu stellen, um noch in 2010 einen in
seinen Bedingungen für die Statusgruppen harmonisierenden öffentlichen
Dienst in Thüringen schaffen zu können.
Dieses würde auch die Position Thüringens im zukünftigen Ringen der öffentlichen Dienste Deutschlands um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verbessern. Die Beamtinnen und Beamten Thüringens sollten nicht schlechter gestellt werden als die Bediensteten anderer Bundesländer oder des Bundes.
Meldung zum Download PDF