Keine Verlängerung der Arbeitszeitverordnung!

Der tbb hat sich in seiner Stellungnahme gegen den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten ausgesprochen.
 
Denn die Beamtinnen und Beamten Thüringens mussten in der Vergangenheit bereits erhebliche Opfer hinnehmen Beispielhaft seien erwähnt:
 
1. Wegfall Urlaubsgeld
2. Kürzung des Weihnachtsgelds
3. Seit 1. August 2004 im Vergleich zu Bund und anderen Ländern erheblich geringere lineare Besoldungsanpassungen
4. Systemwidrige 10,-- € Beihilfeeinbehalt je Beihilfefähigem pro Quartal
5. Wöchentliche unbezahlte Mehrarbeit von 5%
 
Unter Berücksichtigung dieser Einkommenseinbußen ist die Rückkehr zur 40–Stundenwoche im Beamtenbereich ein längst überfälliger Schritt.
 
Im Falle einer Verlängerung der gegenwärtigen Regelung wäre Thüringen das einzige Bundesland, in dem Beamtinnen und Beamte 42 Wochenstunden arbeiten müssten, und dies ohne Aussicht auf eine kürzere Arbeitszeit. Thüringen ist das einzige neue Bundesland mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 40 Stunden.
 
Der Versuch, über die Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten für beide Statusgruppen im öffentlichen Dienst die 42- Wochenstunde einzuführen, ist gescheitert. Die Arbeitszeitanhebung auf pauschale 42 Stunden pro Woche war ein falscher Ansatz für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst des Freistaates. Die Arbeitszeitanhebung wirkt sich in erster Linie nachteilig auf das vorhandene Personal aus. Im öffentlichen Dienst Thüringens gibt es im Bezug auf die Arbeitszeit eine Zweiklassengesellschaft – die Tarifbeschäftigten mit 40 Wochenstunden und die Beamtinnen und Beamten mit 42 Wochenstunden –. Das führt zu Unmut und Ärger in den Rathäusern und Amtsstuben.
 
Die Thüringer Beamtinnen und Beamten sind nicht nur gegenüber den anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Nachteil, sondern auch gegenüber allen anderen Bediensteten Deutschlands. Letzteres ist von größerer Bedeutung, da zum einen hier eine formaljuristische Vergleichbarkeit vorliegt und zum anderen sich die längere Arbeitszeit bei der Personalgewinnung im Beamtenbereich des öffentlichen Dienstes Thüringens nachteilig auswirkt.
 
Mit der Begründung von Haushaltseinsparungen wurde bisher an der 42-Stundenwoche festgehalten. Die Verantwortlichen in den Kommunen stellten jedoch von Beginn an fest, dass dies nur zu Ärger in den Büros, nicht aber zu finanziellen Einsparungen führte. Die Landesregierung konnte bis heute kein belastbares Zahlenmaterial vorlegen, um die Behauptung der finanziellen Einsparungen zu belegen.
 
Auch wird die Notwendigkeit, die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten zeitlich im Einklang mit anderen beamtenrechtlichen Bestimmungen zu verändern, nicht gesehen. Sie ist in der Vergangenheit unabhängig von anderen Bestimmungen geändert worden, warum heute nicht? Der tbb geht nicht davon aus, dass die Landesregierung eine Kürzung der Wochenarbeitszeit mit einer Verschlechterung an einer anderen Stelle zu verknüpfen beabsichtigt. Die 42-Stundenwoche wurde auch ohne eine Verknüpfung mit einer Verbesserung an einer anderen Stelle eingeführt.
 
Die Landesregierung muss sich ihrer Verantwortung gegenüber den Beamtinnen und Beamten bewusst werden. Diese Statusgruppe bedarf der besonderen Fürsorge des Gesetzgebers und sollte nicht zur Durchsetzung irgendwelcher, nicht nachvollziehbarer Interessen missbraucht werden. Die Landesregierung sollte ihre Chance erkennen und nutzen, sich zum Beamtentum zu bekennen, die Leistung anzuerkennen und sich sowohl von der verlockenden Möglichkeit, über eine Statusgruppe im öffentlichen Dienst Thüringens schlechtere Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen, klar distanzieren, als auch der Versuchung widerstehen, eine Rückkehr zum Status Quo nur gegen Verschlechterungen in anderen Bereichen anzubieten.
 
Jetzt gilt es die richtigen Weichen zu stellen, um noch in 2010 einen in seinen Bedingungen für die Statusgruppen harmonisierenden öffentlichen Dienst in Thüringen schaffen zu können.

Dieses würde auch die Position Thüringens im zukünftigen Ringen der öffentlichen Dienste Deutschlands um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verbessern. Die Beamtinnen und Beamten Thüringens sollten nicht schlechter gestellt werden als die Bediensteten anderer Bundesländer oder des Bundes.

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