(Quelle: Bundesfinanzministerium)
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Steuerpflichtige können Aufwendungen bis maximal 1.250 Euro im Jahr geltend machen, wenn sie sich ein häusliches Arbeitszimmer einrichten und ihnen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies gilt in offenen Fällen rückwirkend bis zum Jahr 2007. Hiervon betroffen sind alle Fälle, in denen entweder noch kein Steuer- oder Feststellungsbescheid vorliegt, ein Bescheid vorläufig unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist oder ein Einspruch gegen den Steuer- bzw. Feststellungsbescheid eingelegt wurde.
Freistellungsverfahren
Steuerpflichtige, die Kapitalerträge erzielen, können bei ihren Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag beantragen. Ab 2011 muss hier zusätzlich die Steueridentifikationsnummer mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, unterliegen Zinsen und Dividenden der Kapitalertragssteuer.
Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt Papierlohnsteuerkarte
Die Papierlohnsteuerkarte wird ersetzt, sie wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte abgelöst. Die Besteuerungsgrundlage wie z. B. Familienstand und Kinderzahl werden von der Finanzverwaltung künftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet. Das Jahr 2011 gilt als Übergangsjahr, insofern behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit auch im Jahr 2011. Dies gilt auch für sämtliche auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Freibeträge. Sollen Änderungen auf einer Lohnsteuerkarte vorgenommen oder erstmalig in 2011 beantragt werden, ist hierfür nicht mehr die Gemeinde verantwortlich, sondern das jeweils zuständige Finanzamt. Hier werden die Änderungen eingetragen und Ersatzbescheinigungen anstelle einer Lohnsteuerkarte ausgestellt. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Jahr 2011 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 dem neuen Arbeitgeber vorlegen. Für ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse I ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung vornehmen.
Handwerkerleistungen/haushaltsnahe Dienstleistungen
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird nach § 35a EStG auf Antrag eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, jedoch höchstens 1.200 Euro gewährt. Der Gesetzgeber hat nunmehr – um Doppelförderungen zu vermeiden – haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG nur noch begünstigt, wenn sie nicht bereits öffentlich gefördert wurden. Wurden bereits Förderprogramme wie „Altersgerecht Umbauen“ oder „Zur Förderung energetischer Renovierung, Erhaltung und Modernisierung“ oder andere Förderprogramme in Anspruch genommen, ist ein Abzug nicht mehr möglich.
Höherer Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaft
Steuerpflichtige, die als ehrenamtliche Vormünder, Betreuer oder Pfleger eine Aufwandsentschädigung erhalten, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2011 bis zu einem Betrag von 2.100 Euro von der Steuer befreit. Dieser Steuerfreibetrag kann jedoch nicht zusätzlich zu dem Freibetrag in Anspruch genommen werden, der aus einer Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher angerechnet wird. Das bedeutet, dass insgesamt für all diese Tätigkeiten ein Freibetrag von 2.100 Euro besteht.
Kirchensteuerabzug bei Abgeltungsteuer
Auch in diesem Fall hat der Gesetzgeber eine Doppelbegünstigung abgeschafft.
Steuerzahler müssen Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, so etwa im Ausland angefallene Kapitalerträge, in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bei der Steuerfestsetzung fällt die Abgeltungsteuer an. Ist der Steuerpflichtige kirchensteuerpflichtig, erfolgt eine pauschale Minderung der Kapitalerträge. Bislang konnte man für die auf diesen Kapitalerträgen beruhenden Kirchensteuern Sonderausgabenabzug geltend machen, dieser fällt ab 2011 weg.
Steuerlicher Abzug der Altersvorsorge
Auch in 2011 erhöht sich der Steuervorteil für die Altersvorsorge. So können in diesem Jahr 72 Prozent der Gesamtbeiträge, höchstens jedoch 72 Prozent von 20.000 Euro je Steuerpflichtigem steuerfrei gestellt werden. Dies sind 2 Prozentpunkte mehr als in 2010.
Riester-Förderung für Arbeitslosengeld II Empfänger
Empfänger von Arbeitslosengeld II behalten trotz Wegfall der Rentenversicherungspflicht ihren Anspruch auf die Riester-Förderung. Nach dem Jahressteuergesetz 2010 sind auch die Personen in den Kreis der zulageberechtigten Personen einbezogen, die eine Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit einer der unmittelbar zulageberechtigten Personengruppe angehörten.
Verbesserte Rahmenbedingungen zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die steuerliche Förderung der Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens wird verändert.
In 2011 können Arbeitnehmer Anteile an ihren Unternehmen bzw. an einem Mitarbeiterbeteiligungssondervermögen auch dann steuerbegünstigt erhalten, wenn die Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch Entgeltumwandlung finanziert wurde. Diese Regelung tritt rückwirkend in Kraft, so dass auch für 2009 die steuerliche Förderung bei der Entgeltumwandlung möglich ist.
Eingetragene Lebenspartnerschaften
Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurden die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Ehegatten im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vollständig gleichgestellt. Diese werden der Steuerklasse I zugeordnet und erhalten so, neben dem jeweiligen Ehegattenfreibetrag auch den günstigeren Steuertarif für Ehegatten. Diese Gleichstellung gilt auch für das Grunderwerbsteuerrecht. Nach § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes kann fortan auch ein Lebenspartner zum Beispiel ein Grundstück grunderwerbsteuerfrei auf seinen Lebenspartner übertragen. Diese Neuregelung gilt für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 13. Dezember 2010 verwirklicht werden
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