Eine Aussetzung der Einzahlungen in den Thüringer Pensionsfonds für die Jahre 2011 und 2012 hatte am 24. Februar 2011 der Thüringer Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP und der Linken mehrheitlich beschlossen. Diese Änderung ist mit der Veröffentlichung des "Gesetzes zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und des Thüringer Pensionsfondsgesetzes" am 31.03.2011 im Gesetzblatt (Ausgabe 2/2011 des Gesetz- und Verordnungsblatts für den Freistaat Thüringen vom 31.03.2011) rechtskräftig geworden.
Der tbb hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf im Oktober 2010 und in mehreren Erörterungen dazu gegen die Aussetzung der Zuführungen eingewandt, dass die Zuführungen auf dem Verzicht der Beamten auf eine höhere Besoldungsanpassung basieren und damit eine zumindest moralische Verpflichtung gegenüber den Beamtinnen und Beamten besteht, einen möglichst gut gefüllten Pensionsfonds aufzubauen, um spätere finanzielle Verpflichtungen des Freistaats zur Auszahlung von Pensionen leichter schultern zu können. Das geringere Ausfallen der Besoldungsanpassungen in den Jahren 1999 bis 2002 um je 0,2 % bei bislang drei Besoldungsanpassungen war schließlich der Beitrag, den jeder Beamte/jede Beamtin dazu geleistet hat und der zu einer dauerhaften Minderung der Werte in der Besoldungstabelle geführt hat. Diese Minderung diente dem Aufbau des Pensionsfonds, dient aber nunmehr in Thüringen 2011 und 2012 der Sanierung des Landeshaushalts.
Diese Entscheidung ist aus der Sicht des tbb eine Verlagerung von Finanzproblemen in die Zukunft.
Für die Bezüge des einzelnen Pensionsempfängers hat die Aussetzung der Zuführung von Zahlungen an den Thüringer Pensionsfonds allerdings keine Auswirkungen.
In einem Pensionsfonds legt das Land Geld an, um auf die heute bereits berechenbaren Verpflichtungen zur Altersversorgung für Beamte vorbereitet zu sein. Thüringenweit werden laut Berichterstattung in der Thüringer Allgemeinen die Ausgaben dafür in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich auf 400 Millionen Euro pro Jahr ansteigen. Diese Mittel müssen aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. Der Thüringer Pensi-onsfonds – die bessere Bezeichnung wäre Thüringer Versorgungsrücklage – soll dazu dienen, ab dem Jahr 2018 durch schrittweise Entnahme diese Ausgaben zu mindern.
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