Rückkehr zur 40 Stunden Woche für die Thüringer Beamten
Schrittweise Anhebung des Pensionsalters

Am 16. Juni 2011 wurde vom Thüringer Landtag das „Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (ThürGVersA)“ beschlossen.

In unserer Pressemitteilung vom 16. Juni 2011 konnten wir nur vereinfachte Informationen weitergeben. Folgendes möchten wir ergänzend mitteilen:

1. In-Kraft-Treten der 40-Stunden-Woche zum 1. Juli 2011

Das Gesetz, welches Grundlage für die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche ist, erlangt Rechtskraft zum 1. Juli 2011.
In unserer Pressemitteilung hatten wir sicherheitshalber nur den 1. August genannt, da das Gesetz erst im Monat nach der Verkündung in kraft treten sollte. Nunmehr liegt uns ein bestätigter Termin vor.
Unsere Hauptforderung: „Rückkehr zur 40-Stunden-Woche“, wurde damit erfüllt.

2. schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit, Schließen der Versorgungslücke

Zugleich sieht der mit den Stimmen der CDU, SPD und Grünen verabschiedete Gesetzentwurf einen Anstieg des Pensionseintrittsalters zeitlich parallel zur Anhebung der Altersgrenzen für die Regelal-tersrente schrittweise von 65 auf 67 Jahre vor. Ausnahmeregelungen für Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug gibt es auch zukünftig, sie sind aber in der Regel mit einer Anhebung vom 60. auf das 62. Lebensjahr verbunden. Dies wurde im Vorfeld stark von unserer Seite kritisiert, ebenso wie das Fehlen von Sonderregelungen für Beamte in Wechselschicht.

Die ohne Änderung des ThürBG ab 2012 drohende Versorgungslücke zwischen Pensionseintritt und frühest möglichem Rentenbezug für Beamte mit einer Misch-Altersversorgung aus Pensions- und Rentenanteil (typische Erwerbsbiografie für Beamte mit Beschäftigungsanteil im Angestelltenverhältnis) wurde mit der Verabschiedung des ThürGVersA geschlossen und damit der zweiten Forderung des tbb im Rahmen unseres„Dreierpakets“ entsprochen, wenn auch auf verbindlicher und nicht auf freiwilliger Basis, wie von uns immer wieder gefordert.

Die dritte Forderung des tbb im Rahmen unseres „Dreierpakets“, eine neue Altersteilzeit (z.B. nach bayerischem Modell) einzuführen, wurde im ThürGVersA nicht aufgegriffen. Wir sehen es als eine unserer nächsten Aufgaben, Lösungswege zu erörtern, um niemanden finanziell zu zwingen, tatsächlich bis zum 67. Lebensjahr durchhalten zu müssen.

Download