Am 16. Juni 2011 wurde vom Thüringer Landtag das „Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (ThürGVersA)“ beschlossen.
Das Thüringer Innenministerium hat die wichtigsten darin enthaltenen Regelungen in einem rechtsverbindlichen Schreiben vom 21. Juni 2011 erläutert. Dieses Schreiben stellen wir hiermit den Mitgliedern unserer Mitgliedsgewerkschaften zur eigenen Verwendung zur Verfügung.