Das Bundeskabinett hat am 05.10.2011 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für 2012 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012) beschlossen. Eine Zustimmung durch den Bundesrat wird voraussichtlich im November erfolgen. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen als auch die Versicherungspflichtgrenzen.
Mit der Verordnung werden die Rechengrößen der Sozialversicherung aktualisiert, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahre 2010 orientieren. Für die Fortschreibung der Werte wird auf die durch das statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen zurückgegriffen, die in den alten Ländern 2,09 % und in den neuen Ländern 1,97 % betrug.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Jahr 2012 festgelegten Rechengrößen.
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise ist sie die Grundlage für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder und für das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Bezugsgröße die Grundlage für die Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Selbstständiger oder Pflegepersonen dar.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
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