Mit dem neuen Jahr gibt es zahlreiche steuerliche Änderungen. Das Thüringer Finanzministerium weist auf die wichtigsten Änderungen hin:
Steuerliche Berücksichtigung von Kindern
Ab dem 1. Januar 2012 werden Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Unterscheidung in erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Aufwendungen entfällt und somit auch die bisherigen persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern. Der Abzugshöchstbetrag sowie die weiteren Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung bleiben unverändert: Als Kinderbetreuungskosten werden somit 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind angesetzt, wenn diese entsprechend belegt werden können.
Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder
Änderungen gibt es auch beim Anspruch auf Kindergeld bzw. Freibeträge bei volljährigen Kindern. Bislang bestand ein Anspruch nur, wenn neben Vorliegen eines Berücksichtigungstatbestandes (z. B. Berufsausbildung) die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht über dem Betrag von 8.004 Euro lagen.
Dies wurde durch das Steuervereinfachungsgesetz geändert, so dass jetzt die Einkünfte- und Bezügegrenze wegfallen ist. Ab 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums allerdings nur, wenn es keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit nachgeht. Ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein Minijob sind jedoch kein Hinderungsgrund.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge beim Freibetrag für die Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes ab 2012 verzichtet.
Übertragung der Freibeträge für Kinder
Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber nicht nachkommt. Die Möglichkeit, sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen zu lassen, wird jetzt erweitert auf Fälle, in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Die Erweiterung wirkt sich auch auf die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus. Künftig kann sich der Elternteil, der ein behindertes Kind betreut und für dessen Unterhalt überwiegend allein aufkommt, neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Höhe übertragen lassen.
Neu ist auch, dass künftig der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, die Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil verhindern kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder eigenen Betreuungsaufwand hat.
Änderung bei der Berechnung der Entfernungspauschale
Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale einfacher gestaltet. Die Vergleichsbe-rechnung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ist nun nicht mehr tageweise sondern für das gesamte Kalenderjahr vorzunehmen.
Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens
Zukünftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalerträge nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des Höchstbetrages beim Spendenabzug berücksichtigt. Insoweit entfällt künftig die Notwendigkeit, abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur für diese Zwecke in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Lohnsteuerabzugsverfahren
Der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich aufgrund nicht vorhersehbarer technischer Schwierigkeiten. Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. Januar 2013 geplant.
Über die weitere Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 oder an deren Stelle der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (Ersatzbescheinigung) sowie zu möglichem Handlungsbedarf, wenn die dort enthaltenen Eintragungen nicht mehr aktuell sind, informiert das Thüringer Finanzministerium auf seiner Internetseite.
Mindestbeitrag für die steuerlich geförderte Altersvorsorge
Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung wegen einer Änderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden, ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindestbeitrags von 60 Euro vorgesehen. Die Riester-Förderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen in Kürze über die Neuregelung informiert.
Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung
Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung auf 66 Prozent vereinfacht. Beträgt die tatsächliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete, wird grundsätzlich die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen.
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1.000 Euro durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 gilt bereits für 2011. Ein höheres Netto wird sich jedoch in vielen Fällen erst bei der Gehaltsmitteilung in 2012 bemerkbar machen.
Weitergehende Informationen zu Rechtsänderungen in 2012, z. B. auch zu Änderungen im Umsatzsteuergesetz, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Bewertungsgesetz bzw. in der Abgabenordnung, stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter dem Titel „Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2012“ zur Einsicht und zum Abruf bereit.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de