17. März 2020

Corona Virus - Schul- und Kindergartenschließung

tbb fordert schnelle Lösungen für von Schließungen betroffene Eltern

„Der öffentliche Dienst sollte seiner Vorreiterrolle gerecht werden und mit gutem Beispiel seinen Beschäftigten, die aktuell von Schul- und Kindergartenschließungen betroffen sind, mit Sonderregelungen zu Arbeitszeit, unkomplizierter Gewährung von Homeoffice und einer Erweiterung der Sonderurlaubsregelungen entgegen kommen“, so der stellvertretende Vorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion, Frank Schönborn.

Wie eine solche Regelung ausschauen kann, zeigt bereits der Bund. Seit heute können Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge (Beamtinnen und Beamte) beziehungsweise Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts (Tarifbeschäftigte) von insgesamt bis zu zehn Arbeitstagen für die Kinderbetreuung zeitlich befristet (bis einschließlich 9. April 2020) beantragen. Für besondere Härtefälle – so das Bundesinnenministerium - können auch mehr als zehn Arbeitstage unter Fortzahlung der Bezüge / des Entgelts gewährt werden. Die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens seien jedoch grundsätzlich vorrangig zu nutzen.

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach begrüßte die Entscheidung: „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht, dass der öffentliche Dienst gerade in schwierigen Zeiten funktioniert. Trotzdem hat der Staat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Die jetzt erlassenen Regelungen sind ein sinnvoller Schritt, um beides miteinander in Einklang zu bringen. Insbesondere die Dezentralisierung der Entscheidung ist richtig, weil die Kolleginnen und Kollegen vor Ort am besten wissen, was nun erforderlich ist. Von den Führungskräften in den Dienststellen können wir erwarten, dass sie in Abstimmungen mit den örtlichen Personalvertretungen verantwortungsvolle Entscheidungen treffen.“

Der tbb hat Ministerpräsident Ramelow diesbezüglich bereits schriftlich aufgefordert, für den Freistaat Thüringen entsprechende Regelungen zu schaffen. Die Familien sind verunsichert und brauchen Lösungen. Gerade junge Familien haben zahlreiche Verpflichtungen und meist nur wenige finanzielle Rücklagen. Sie können nicht auf unbezahlten Sonderurlaub über fast 5 Wochen verwiesen werden. Er hofft zudem, dass sich Thüringer Firmen soweit möglich diesen konstruktiven Lösungen anschließen und dafür finanziell entlastet werden.

 

V.i.S.d.P. Frank Schönborn 0176-76865103

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