02. November 2018

Änderung des Besoldungsgesetzes angeregt

Bessere Anerkennung von Vordienstzeiten an Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen

Erfurt – „Eine bessere Anerkennung von Zeiten in der Tätigkeit an einer Schule in freier Trägerschaft für die Erfahrungsstufen bei der Erarbeitung des nächsten Gesetzentwurfes zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes“ wurde dem tbb von Seiten des Thüringer Finanzministeriums mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 zugesagt.

Der tbb hatte sich in zahlreichen Gesprächen u.a. mit der Finanzministerin und dem Finanzstaatssekretär für eine vollständige Anerkennung von Erfahrungszeiten eingesetzt. Bislang können Erfahrungszeiten, die in einer Schule in freier Trägerschaft erworben wurden nur berücksichtigt werden im Umfang von 5 Jahren, wenn sie direkt zur Ernennung geführt haben. Bei vielen Thüringer Kollegen lagen aber zwischen Ihrer Erfahrungszeit an einer Schule in freier Trägerschaft und der Verbeamtung noch die Anstellung im Angestelltenverhältnis im Freistaat Thüringen, da Thüringen erst im letzten Jahr wieder zur Verbeamtung von Lehrkräften zurück gekehrt war. „In einem solchen Fall werden jedoch bislang nur die Zeiten berücksichtigt, die im öffentlichen Dienst zurück gelegt wurden. Erfahrungszeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes bleiben unberücksichtigt. Das ist für uns untragbar!“, so Helmut Liebermann, Landesvorsitzender der tbb. Der tbb setzt sich daher zusammen mit seinen Lehrergewerkschaften tlv, TPhV, BTB, CEG und vslt für eine diesbezügliche Änderung im Besoldungsgesetz ein. Ein dementsprechender Gesetzentwurf liegt dem tbb bislang jedoch noch nicht vor.

Wir werden weiter berichten.

 

 

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