03. Mai 2019

Anhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales

Entwurf eines Thüringer Transparenzgesetzes

Der Auftrag an die Thüringer Verwaltungen des Landes – und zum Teil auch der Kommunen – zur Gewährleistung von Transparenz im Verwaltungshandeln soll über die bereits bestehenden Vorschriften des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes hinaus erweitert werden. Das ist das verkürzt formulierte Ziel, das die Landesregierung und die Fraktionen der Regierungskoalition mit der Verabschiedung eines Thüringer Transparenzgesetzes verfolgen.

Am vergangenen Donnerstag (02.05.2019) fand dazu im Ausschuss für Inneres und Kommunales eine mündliche Anhörung statt, zu der auch der tbb eingeladen und durch den Landesvorsitzenden Helmut Liebermann vertreten war.

In der aktuell vorliegenden Fassung werden die Vorhaben nicht so umsetzbar sein wie sich das die Verfasser vorstellen. Weitestmögliche Transparenz beim Verwaltungshandeln unter Beachtung entgegenstehender Aspekte wird sicher von allen Beteiligten gewollt. Der tbb trägt diese Zielsetzung mit, weist aber darauf hin, dass das Vorhaben zum Scheitern verurteilt sein wird. „Wer der Verwaltung zusätzliche Aufgaben übertragen will, darf nicht gleichzeitig weiteren Personalabbau betreiben wollen. Der tbb fordert den vollständigen Stopp des Personalabbaus“, waren die wichtigsten Aussagen, die den Abgeordneten des Landtages mit auf den Weg gegeben wurden.

Und weiter: „Der bisherige Personalabbau hat bereits dazu geführt, dass eine weitere Aufgabenerweiterung ohne weiteres Personal nicht mehr möglich ist. Unsere Beamten und Tarifbeschäftigten sind an einer objektiven Belastungsgrenze angekommen. Ein Aufzeigen der tatsächlichen Mehrbelastung wird von uns zwingend erwartet. Allein aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf abzulehnen. Generell hat sich die Arbeitsbelastung der Beschäftigten auf einem sehr hohen Niveau eingependelt.

Schon jetzt sind in vielen Verwaltungsbereichen aufgrund des Stellenabbaukonzeptes seit Jahren keine Wiederbesetzungen vorgenommen, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen auf ein Minimum zurückgefahren worden, der Krankenstand ist zum Teil hoch. Eine zusätzliche Belastung on top ist daher nicht mehr hinnehmbar. Im Rahmen von ‚Sowieso-Kosten‘ (das Personal ist ‚sowieso‘ da und kann mit weiteren Aufgaben ohne zusätzliches Personal belastet werden) geht nichts mehr.“

Zusätzlicher Arbeitsaufwand ist u.a. nötig, um rechtssichere Abwägungsentscheidungen zu treffen zwischen weitreichender Transparenz einerseits, der Berücksichtigung besonderer öffentlicher Belange, dem Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse, dem Schutz personenbezogener Daten, dem Schutz geistigen Eigentums, dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen andererseits. Dass dazu solide Rechtskenntnisse der genannten juristischen Bereiche erforderlich sind, dürfte nachvollziehbar sein. Entscheider, die mit derartigen Aufgaben betraut werden sollen, brauchen folglich eine entsprechende Ausbildung, worauf der vorliegende Entwurf leider nicht eingeht.

Der tbb unterstützt daher den Vorschlag des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Thüringer Landkreistages, nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz zuerst Modellprojekte zu testen und auf der Grundlage der dabei erworbenen Erfahrungen ein Gesetz zu erarbeiten.

Der Gesetzentwurf sieht zusätzliche finanzielle Aufwendungen aus dem Landeshaushalt durch Schaffung der Stelle eines Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit sowie einen zugehörigen 12-köpfigen Beirat vor. Wenn es schon als notwendig angesehen wird, auf diese Weise Bürokratieaufbau zu betreiben, ist es für den tbb nicht hinnehmbar, dass in diesem Beirat bisher weder die Spitzenverbände der Gewerkschaften noch die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte vertreten sind.

Ob, ggf. welche, Anregungen Berücksichtigung finden werden, wird der Ablauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zeigen.

Als pdf zum Download

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