17. Juni 2016

Verwaltungsreform Thüringen:

Grundsätzegesetz missachtet derzeitige politische Debatte

Nach dem Vorschaltgesetz ist nunmehr auch die zweite Stufe der Verwaltungsreform im Landtag angekommen in Form des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen (Grundsätzegesetz). Das rot-rot-grüne Kabinett stimmte am Dienstag im zweiten Durchgang dem entsprechenden Gesetzentwurf zu und legte es dem Landtag vor. Der tbb hatte bereits im Vorfeld massive Kritik erhoben, unter anderem, da der vorgelegte Gesetzentwurf an den derzeit geführten politischen Debatten vorbeigeht.

„Im Entwurf des Grundsätzegesetzes werden notwendig politisch auszudiskutierende Entscheidungsprozesse vorweggenommen, bevor die Auswirkungen erkennbar sind und ohne sich mit Alternativen auseinander zu setzen“, kritisiert Helmut Liebermann, Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes den bekannten Entwurf. Der Gesetzentwurf enthält Grundsätze, wie die Landesverwaltung in Zukunft umgebaut werden soll. Der tbb bemängelt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass der gesamte Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt, an dem das gesamte Vorhaben des Reformpaketes unbekannt ist, die (zukünftigen) Entscheidung von Landesregierung und Landesparlament bereits jetzt durch Festlegungen eines Kommunalisierungsgebotes (§ 3), eines zwingenden Personalabbaus (§ 14), eines zweifstufigen Verwaltungsaufbaus (§§ 4, 11) und der Einräumigkeit der Verwaltung (§ 12) zwingend gebunden werden. Sinnvolle Alternativen werden damit ausgeblendet.

Der tbb forderte daher in seiner Stellungnahme eine Aufgabenkritik, bevor im Gesetz Festlegungen für ein Kommunalisierungsgebot (§ 3), einen Personalabbau (§ 14), einen Verwaltungsaufbau (=Wegfall des Landesverwaltungsamtes, §§ 4, 11) oder der Struktur der Verwaltung (§ 12) erfolgen. Dieser Festlegungsprozess muss vor Erlass eines Gesetzes ergebnisoffen geführt werden.

Liebermann wiederholt zudem seine Kritik an den auch weiterhin fehlenden personalrechtlichen Regelungen. In der Stellungnahme des Beamtenbundes heißt es dazu: „Die Mängel im Verfahren bei der Rekommunalisierung der Grundschulhorte dürfen nicht wiederholt werden: Erst müssen die Rahmenbedingungen für das Personal stehen – dann kann Veränderung erfolgen! Der tbb fordert einen gesetzlich geregelten Übergang der Tarifbeschäftigten und der Beamten in diesem Gesetz. Die Regelungen zum Personalübergang müssen in den Grundzügen schon hier in das Gesetz mit aufgenommen werden und nicht erst als "Näheres" in einem Funktionalreformgesetz lediglich vorgesehen werden. Die generelle und undifferenzierte Vorgabe, Modernisierungsvorhaben – auch – unter dem Gesichtspunkt von Personal- und Stellenreduzierungen durchzuführen, lehnt der tbb ab.

Personelle Zielvorgaben dürfen nur das Ergebnis einer Aufgabenkritik sein. Das für die Erfüllung der Aufgabe notwendige Personal muss ermittelt und bereitgestellt werden, nur so kann das Land seinen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gerecht werden. Personalabbau und Personalreduzierungen sind kein Ziel für sich, sondern eine Folge demokratischer Entscheidungen, welche freiwilligen Aufgaben der Staat nicht mehr oder nicht mehr in diesem Umfang erfüllen kann oder möchte.“

Zum Wegfall der Dreistufigkeit der Landesverwaltung zugunsten von an die Ministerien angegliederte Sonderbehörden ergänzt Liebermann: „Auf jeden Fall würde das Fehlen einer allgemeinen Mittelbehörde wie das Landesverwaltungsamt für die Ministerien mehr Freiräume bedeuten, da die Bündelungsfunktion entfällt, die bislang diese Freiräume durch Interessenausgleich begrenzte.“ Liebermann sieht die Gefahr, dass die Gesamtschau über alle Ressorts hinweg verloren gehen und einzelne Fachinteressen in der Landespolitik ein Übergewicht gewinnen könnten. Zudem sei der Gesetzentwurf widersprüchlich, da einerseits die ungeteilte Aufgabenwahrnehmung (§ 4) gefordert werde und andererseits die einzige in Thüringen bestehende Mittelbehörde, die diese „ungeteilte Aufgabenwahrnehmung“ bereits praktiziere, gleichzeitig in Frage gestellt werde.

zurück