04. April 2019

Pauschale Beihilfe

„Mogelpackungsimport aus Hamburg“

Als „Mogelpackungsimport aus Hamburg“ hat der tbb Landesvorsitzende Helmut Liebermann das Gesetzesvorhaben bezeichnet, das eine pauschale Beihilfe für Thüringens Beamte einführen soll.

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hatte am 26. März in Erfurt mitgeteilt, dass sich das Land ab 2020 an den Kosten einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Thüringer Beamte beteiligen werde. Die rot-rot-grüne Landesregierung orientiert sich dabei am sogenannten „Hamburger Modell“, das der SPD-geführte Senat der Hansestadt 2018 eingeführt hatte. Der dazugehörige Gesetzentwurf (6/6961) wurde am 28. März im Landtag in erster Lesung beraten.

„Es kann nicht angehen, dass ein Bundesland in einer solchen Grundsatzangelegenheit wie der sozialen Absicherung von Krankheit und Pflege seiner Beamtinnen und Beamten einfach losmarschiert und einen Wesenskern des Beamtenstatus herausbricht“, kritisiert Helmut Liebermann das Gesetzesvorhaben. „Mit der Freiheitsfahne der Wahlmöglichkeit werden Betroffenen falsche Tatsachen vorgegaukelt. Fakt ist, dass Beamte schon jetzt eine Wahlmöglichkeit haben.“ Anders als Millionen in der GKV versicherungspflichtige Angestellte, haben Beamte schon heute die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV. Das „Hamburger Modell“ will mit dem Zuschuss die Ausübung dieses Wahlrechts in Richtung GKV befördern, es schafft damit aber nicht mehr Wahlfreiheit, sondern beschränkt sie, da die Beamten eine einmal getroffene Wahl – anders als heute – nicht mehr revidieren können. Zudem werden bereits heute alle Beamten unabhängig von Vorerkrankungen in die PKV aufgenommen.

„Wenn eines Tages Betroffenen die Tücken klar werden, die mit der Entscheidung für die pauschale Beihilfe verbunden sind, werden viele zurückwechseln wollen. Dann wird die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift offenkundig werden“, resümiert Liebermann abschließend.

 

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