Tarifvertrag Verwaltungsreform

Am 8. Oktober 2018 konnte der dbb ein Tarifergebnis für die Betroffenen der Thüringer Verwaltungsreform erzielen. Gemeinsam mit der Finanzministerin Heike Taubert konnten die letzten Hürden auf der Zielgeraden beseitigt werden. Der Tarifvertrag umfasst alle Reformmaßnahmen von Anfang 2017 bis Ende 2020. 

Entgeltabsicherung

Alle Beschäftigten, deren Arbeitsplatz inhaltlich oder räumlich wegfällt, werden von dem neuen Tarifvertrag geschützt. Grundsatz ist, dass betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen sind. Änderungskündigungen sind nur gestattet, wenn Beschäftigte die Mitarbeit bei dem System der Arbeitsplatzsicherung verweigern. Sollte der Arbeitsplatz wegfallen, soll zunächst ein gleichwertiger Arbeitsplatz in der gleichen Dienststelle am gleichen Ort gefunden werden. Gelingt dies nicht, soll ein gleichwertiger Arbeitsplatz an einem anderen Ort zugewiesen werden. Erst, wenn dies nicht möglich ist, kann eine Weiterbeschäftigung auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz mit geringerem Entgelt erfolgen. In diesen Fällen wird das Entgelt je nach Beschäftigungszeit bis zu 24 Monate dynamisch gesichert. Erst danach erfolgt eine schrittweise und moderate Anpassung dieser Sicherung. Dies erfolgt, indem zukünftige Tariferhöhungen zur Hälfte weitergegeben werden. 

Sozialverträgliche Umsetzung

Die Tarifeinigung enthält ferner Regelungen für eine Mobilitätsprämie. Bei Verlegung des Arbeitsortes und Mehrfahraufwand werden ab 31 bis 50 Kilometer 1500 Euro, zwischen 51 und 70 Kilometer 1750 Euro und ab 71 Kilometer 2200 Euro einmalig gezahlt. Bei Veränderungen des Arbeitsplatzes werden stets die besonderen Lebensumstände der betroffenen Beschäftigten, beispielsweise Behinderungen, Lebensalter und besondere familiäre Belastungen berücksichtigt. Weitere Regelungen sind unter anderem zu Qualifikationsansprüchen, Fortbildungskosten und Informationspflichten festgelegt worden.  

Text des Tarifvertrages

Durchführungshinweise des TFM

Anschreiben an TFM Übertragung auf Beamte