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Das Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts (LT-Drs. 7/3575) ist am 30. November 2021 verkündet worden und in Kraft getreten. Mehr als 14.000 Beamtinnen und Beamte hatten 2020 nach der Rechtsprechung des BVerfG Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Der Thüringer Besoldungsgesetzgeber hat in Reaktion auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 vorrangig die Kinderzuschläge angehoben. Ein Großteil der Beamtinnen und Beamten, die Widerspruch eingelegt haben, werden damit leer ausgehen. Was ist Ihre Meinung zur Alimentation?

Tom T. vom 26.09.2022 - 13:23 Uhr
Es wurde damals auch ein Entschließungsantrag zur Überprüfung der Alimentation mit angenommen.
Die Ergebnisse sollen spätesten bis 31.12.2022 vorgelegt werden. Gibt es hier schon Aktivitäten?
Annette O. vom 27.07.2022 - 09:52 Uhr
Es ist deprimierend zu lesen, das nach jahrelangen Widersprüchen für eine amtsangemessene Alimentation nun doch für jeden Betroffenen ein eigene Klageverfahren notwendig wird. Rechtsbeistand vom tbb kann leider nicht gewährt werden, bei der Vielzahl der Betroffenen wird dies zu kostenintensiv.
Ich persönlich werde diese Klage nun nicht erheben, der Ausgang des Verfahrens ist zu ungewiss und bei der Alimentation auch noch die Gerichtskosten zu tragen...
Kai F. vom 27.06.2022 - 10:40 Uhr
Wann wird endlich die Thüringer Erschwerniszulagenverordnung geändert?
Ein einfacher Schritt hin zu einer verfassungsgemäßen Alimentation ist die längst überfällige Anpassung der ThürEZulV, mit deutlichen Erhöhungen aller Erschwerniszulagen, der Wechselschichtzulage und des DuZ. Bereits im Juni 2020 teilte das Thüringer Finanzministerium mit, dass Komplexere Änderungen demnächst in einem zweiten Schritt vorgenommen werden. Nach mehr als 2 Jahren ist es endlich an der Zeit diesen Schritt zu vollziehen, um der Pesonalgewinnung im bundesweiten Wettbewerb und der Motivitation des Bestandspersonal Rechnung zu tragen.
Falk H. vom 10.06.2022 - 07:48 Uhr
Bitte entschuldigen Sie meine Forschheit, aber welche der tatsächlichen Probleme oder Themen können bei dem Wust der in Thüringen anhängigen Unzulänglichkeiten in NUR 280 Zeichen erschöpfend seitens der Mitglieder im Forum dargelegt werden?? Sorry, aber wo leben Sie denn??
Robert S. vom 23.05.2022 - 07:59 Uhr
Über die verfassungsgemäße Besoldung braucht man sich keine Gedanken machen, ohne Personal muss man die nämlich nicht löhnen. Mit dem Slogan „Kommt zu uns, wir bezahlen schlecht, befördern noch schlechter und finden euch nur lästig“ bekommt man ohnehin niemanden mehr.
Elke K. vom 19.05.2022 - 09:48 Uhr
Ich hatte kürzlich beantragt, mit meinem Uni-Abschluss höher eingruppiert zu werden als A11, die ich seit 22 Jahren habe. Kein Grund dafür, teilte man mir mit.
Falk H. vom 17.05.2022 - 07:49 Uhr
Es ist beschämend, dass der Freistaat seine Beschäftigten wieder in Klagen treibt (hier ab 2019). Die warmen Worte der "Wertschätzung" der Arbeit der Bediensteten für einen funktionierenden Freistaat sind leider nach wie vor nur leere Worthülsen. Respekt sieht anders aus!
Kai F. vom 02.05.2022 - 08:09 Uhr
Ich hoffe, dass über den Ausgang der Verfahren berichtet wird. Über das Verfahren 2 BvR 883/14, das vom dbb Dienstleistungszentrum betreut worden ist, wurde leider nicht informiert. 3 Wochen nach der Entscheidung lehnte die ZG die Widersprüche - rechtswidrig - tausendfach ab.