Rechtsschutz

Der tbb gewährt über den dbb berufsbezogenen Rechtsschutz den Einzelmitgliedern der Fachgewerkschaften im tbb. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb. Nach der Rechtsschutzordnung des dbb können die Mitglieder unserer Mitgliedsgewerkschaften Rechtsschutz über ihre Fachgewerkschaft beim tbb schriftlich beantragen. Nach Prüfung der Anträge leitet die Geschäftsstelle des tbb die Rechtschutzunterlagen an das Dienstleistungszentrum weiter. Dort werden sie von dem für Thüringen zuständigen Juristen bearbeitet.

Zum Rechtschutz gehört neben der monatlichen Rechtsberatung in den Räumen der Landesgeschäftsstelle auch die Vertretung des Einzelmitglieds im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Für eine Rechtsberatung ist neben einem Rechtsschutzformular (einzureichen bei der eigenen Fachgewerkschaft) auch eine Terminvoranmeldung zwingend notwendig. Nach der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft durch Ihre(n) Vorsitzende(n) ist das Rechtsschutzformular zu versenden an:

E-Mail: rechtsschutz(at)dbbth.de

Die Rechtsberatung findet in der Regel einmal im Monat in Erfurt statt. Die nächsten Rechtsberatungen sind vorgesehen für:

21.03.2024 (Do.)

25.04.2024 (Do.)

23.05.2024 (Do.)

 

Rechtsschutzformular (zum Ausdrucken und Ausfüllen)

Checkliste für den Rechtsschutz (zum Ausdrucken und Beachten)

Rahmenrechtsschutzordnung des dbb

Der richtige Weg zum Rechtsschutz

Geschäftsstelle des tbb