Grundpositionen des tbb

Allgemeine Forderungen für den öffentlichen Dienst

Politische Wertschätzung des öffentlichen Dienstes

Ein moderner, verlässlicher und leistungsfähiger Öffentlicher Dienst gehört zu den elementaren Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechts- und Sozialstaat sowie für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort.

Deshalb ist die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes zu gewährleisten, indem die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies bedingt, dass der Öffentliche Dienst nicht vorrangig als Kostenfaktor, sondern als Leistungsträger betrachtet wird, der politische Entscheidungen vorbereitet und vor allem in konkretes Handeln umsetzt.

Die Rahmenbedingungen für die Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst müssen so ausgestaltet sein, dass es gelingt, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und zu binden. Dazu gehören auch eine faire und anforderungsgerechte Bezahlung sowie eine verlässliche Altersversorgung. Diese Aspekte sollten nicht Gegenstand politischer Spardebatten sein, die naturgemäß abschreckend auf Interessenten und demotivierend auf Beschäftigte wirken. Vielmehr sollte eine konkurrenzfähige Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse gestaltet und auch kommuniziert werden.

Dabei ist der Fokus nicht nur auf diejenigen Bereiche des Öffentlichen Dienstes zu richten, die reflexartig eine schelle Zustimmung in der Öffentlichkeit erzeugen. Eine vorausschauende und ehrliche Politik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass jede Aufgabe, die dem Öffentlichen Dienst – letztendlich aufgrund politischer Entscheidungen – übertragen wurde und wird, professionell erfüllt werden kann. Damit ist auch ein Bekenntnis zum Berufsbeamtentum verbunden.

Moderne Verwaltung braucht klare Kompetenzen

Die Ausgestaltung der öffentlichen Verwaltung muss sich an den Belangen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, aber auch an der Praktikabilität für die Beschäftigten orientieren. Notwendige Anpassungsbedarfe sind zu ermitteln und umzusetzen, sie dürfen aber nicht mit Reformaktionismus als Selbstzweck verwechselt werden. Dies gilt gleichermaßen für die Qualifikation der Beschäftigten.

Eine größere Effizienz des Verwaltungshandels kann erreicht werden, indem Verwaltungsebenen und Beschäftigten sachgerechte Entscheidungskompetenzen eingeräumt, klar zugeordnet und von diesen auch genutzt werden. Das Ziel sind weniger Zuständigkeitsdebatten, Rücksprachebedarfe und Arbeitskreise und stattdessen mehr direkte Entscheidungen, für die eine entsprechende Qualifikation gefördert wird.

Die Verwaltung muss nach dem „Lebenslagenprinzip“ organisiert werden. Es ist so weit wie möglich zu vermeiden, dass für ein Anliegen mehrere Stellen eingeschaltet werden müssen. Gegebenenfalls müssen als Lotsen fungierende „einheitliche Ansprechpartner“ zur Verfügung stehen, die die Koordination übernehmen.

Solche Ansprechpartner müssen für die Bürger – auch persönlich – erreichbar sein („Front-Office“). Ländliche Strukturen dürfen nicht abgeschnitten werden, hier ist zumindest eine Präsenz zu bestimmten Zeiten zu realisieren. Soweit mit Anliegen eine komplexe, spezielle Sachbearbeitung verbunden ist, kann diese in Dienstleistungszentren („Back-Office“) erfolgen.

Neben einer Bürgerorientierung ist auch eine Bürgerbeteiligung der Verwaltung auszubauen. Sie soll das Interesse an Mitwirkung wecken, das Leistungsspektrum des Öffentlichen Dienstes aufzeigen, den Bürgerwillen erkennbar machen, aber nicht die repräsentative Demokratie ersetzen.

Ein zeitgemäßes Personalmanagement, flexible Arbeitszeitmodelle inklusive Langzeitkonten, ein aktives Gesundheitsmanagement sowie alter(n)sgerechte Arbeitsbedingungen sind ebenfalls wichtige Elemente einer modernen Verwaltung mit leistungsfähigen und bedarfsgerechten Ressourcen.

Klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum

Das an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtete Berufsbeamtentum in einem spezifischen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis ist Grundlage für unsere funktionierende, verlässliche und unabhängige öffentliche Verwaltung.

Art. 33 Abs. 2 GG mit seinem Leistungsgrundsatz und der Auswahl von Beamten nach bester Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, Art. 33 Abs. 4 GG mit seinem Funktionsvorbehalt und Art. 33 Abs. 5 GG mit seinen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums stehen in einem funktionalen Verhältnis zu einander und bedingen sich gegenseitig. Sie legitimieren und sichern das deutsche Berufsbeamtentum durch eine institutionelle und funktionale Garantie als eigenständiges System, begründen besondere Befugnisse für die Dienstherren mit besonderen Pflichten für Beamte und gewähren gleichzeitig jedem Beamten ein spezielles grundrechtsgleiches Recht.

Die Diskussion um das Berufsbeamtentum „leidet“ daran, dass nicht das übergeordnete Gesamtkonzept in den Blick genommen wird, sondern immer nur einzelne Teilaspekte. Grundlage sind die für die Gesellschaft als wichtig angesehenen Aufgaben und das Interesse an einer sicheren, verlässlichen und unbestechlichen Erledigung. Daraus resultieren Anforderung an das dafür bestimmte Personal, hier in Gestalt des Berufsbeamtentums und seiner spezifischen Pflichte und Rechte, die sich wechselseitig bedingen. Die isolierte Diskussion einzelner Elemente - etwa zum Versorgungsniveau im Verhältnis zum Rentenniveau oder auf der anderen Seite das Streikverbot - läßt die Wechselwirkung mit dem Gesamtkonzept außer Acht. Die bestehenden Verfassungsvorgaben für das Berufsbeamtentum in seiner Gesamtheit und in seinem verfassungspolitischen Auftrag geraten dabei aus dem Blick.

Art. 33 Abs. 4 GG, der Funktionsvorbehalt, und Art. 33 Abs. 5 GG, die Strukturen des Berufsbeamtentums, müssen deshalb als Gesamtheit gesehen werden: Es ist zwingend notwendig, die prägenden und wertigen Grundlagen des Art. 33 Abs. 4 GG, des Funktionsvorbehaltes, und die durch Art. 33 Abs. 5 GG gegebenen Strukturen des Berufsbeamtentums in ihrer Gesamtheit klar, strukturiert und deutlich ins allgemeine Bewusstsein zu stellen. Dazu gehört auch, die historisch gewachsene Verankerung des Berufsbeamtentums in Erinnerung zu rufen. Das System des Berufsbeamtentums hat sich in der Vergangenheit insbesondere in Extremsituationen wie etwa der Wiedervereinigung, der Bewältigung der Finanzkrise oder jüngst der Aufnahme geflüchteter Menschen stets bewährt. Diese Leistungen - insbesondere der Beamtinnen und Beamten – werden Deutschland einen sicheren Weg in die Zukunft ebnen.

Ungeachtet der Regel im Funktionsvorbehalt werden Beamte und Arbeitnehmer in der Personalwirklichkeit parallel eigesetzt. Oftmals werden dabei systematische Erwägungen außer Acht gelassen.

Beamte und Tarifangehörige stehen dabei nicht in einem „Rangverhältnis“ und Versuche, sie gegeneinander auszuspielen werden vom tbb abgelehnt. Beide Statusgruppen erledigen spezifische Aufgaben. Sie arbeiten nicht gegeneinander, sondern sichern mit den jeweiligen Gemeinsamkeiten und Unterschieden die optimale Erledigung der übertragenen Aufgaben.

Hoheitliche Aufgaben sind auch in Thüringen von Beamten auszuführen. Dies gilt z.B. auch für Landesvermesser, Lehrer, Gerichtsvollzieher u.v.a..

Die Legitimation für das Berufsbeamtentum als Institution und für seine vom Arbeitsrecht abweichende Gestaltung findet sich in Art. 33 Abs. 4 GG, wonach der Einsatz der Beamtinnen und Beamten als Regelfall mit der ständigen Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse verbunden ist.

Das Beamtenverhältnis besteht nicht deshalb, weil das Grundgesetz es „formal“ definiert, sondern weil es ein grundlegendes gesellschaftliches Interesse an der dauerhaften und verlässlichen Erledigung von Aufgaben gibt: Die besonderen beamtenrechtlichen Pflichten sind mit Aufgaben verknüpft, an deren unbedingter, rechtsstaatlicher, verlässlicher und neutraler Erledigung ein herausgehobenes gesellschaftliches Interesse besteht. Hierin unterscheidet sich der Staat auf allen Ebenen grundlegend von privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen. Hinzukommt die identitätsstiftende Wirkung eines verlässlich sorgenden Staates, gerade in Zeiten zunehmenden Autoritätsverlustes, Ängsten vor Globalisierung und Digitalisierung sowie aufkommenden Populismus. Durch die Garantie verlässlicher Aufgabenerfüllung durch das Berufsbeamtentum gehen Verfassungsvorgaben und Bedürfnisse der Gesellschaft konform. Beamtinnen und Beamte bilden den Kernbereich des öffentlichen Dienstes und sie sind für die Erfüllung der elementarsten Bedürfnisse der Gesellschaft wie öffentliche Daseinsvorsorge, Innere Sicherheit und Bildung unverzichtbar.

Nicht erst seit den Gerichtsverfahren um den Beamtenstatus der Lehrerinnen und Lehrer und das Streikverbot werden Inhalt und Konkretisierung des Funktionsvorbehalts in Art. 33 Abs. 4 GG diskutiert und teilweise in Frage gestellt. Dies auch deshalb, weil der Geltungsbereich des Funktionsvorbehaltes zunehmend an Trennschärfe verloren hat, die Stellenbesetzung einer (Haushalts-) Beliebigkeit gewichen ist und die Politik die Vorgaben des Grundgesetzes nach eigenen temporären Interessenvorstellungen aufgeweicht hat. Der Sicherungszweck, der Art. 33 Abs. 4 GG zugrunde liegt, hat sich dagegen seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 nicht geändert. Geändert hat sich das Verständnis davon, in welcher Form der Staat seinen Bürgern gegenüber in grundrechtsrelevanter Weise auftritt. Über den Kern der „reinen Eingriffsverwaltung“ hinaus, bei denen die beamtenrechtlichen Gewährleistungen auch und gerade dem Schutz der Bürger vor rechtsstaatswidrigen Übergriffen dienen, hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heute die leistende, planende oder gewährende Verwaltungstätigkeit eine vergleichbare Grundrechtsrelevanz wie klassische hoheitliche Eingriffe zugesprochen bekommen. Die Spanne reicht von der Arbeitsförderung über den Umweltschutz bis zur Bürgerbeteiligung in Planungsvorhaben. Die Form des Handelns, Verwaltungsakt, Anordnung oder Bescheid, ist daher nicht das einzige Kriterium für „hoheitliches“ Handeln. Das bleibt nicht ohne Auswirkung auf die Auslegung dieses Merkmals.

Eine enge juristische Argumentation führt dabei nicht wirklich zum Erfolg, weil die Rechtsprechung des BVerfG – vorbehaltlich möglicher Aussagen im Streikverbotsverfahren – mindestens hinsichtlich der Lehrkräfte gefestigt ist. Nur von der Aufgabenstellung in einem „fortgeschriebenen Sinne“ her gesehen lässt sich der besondere Status „zukunftsfest“ begründen und rechtfertigen. Dabei sind auch Zukunftsaufgaben in den Blick zu nehmen. Die Digitalisierung wird Gesellschaft und Wirtschaft revolutionieren.

Dabei die Bürgerrechte, insbesondere beim Datenschutz und der gesamten Sicherung der Infrastruktur, zu gewährleisten, wird eine herausragende Aufgabe des Staates sein. Um sie verlässlich erfüllen zu können, sind Beamtinnen und Beamte mit ihren besonderen Bindungen an Staat und Gesellschaft unverzichtbar.

Tarifverhandlungsergebnisse sind zeit- und systemgerecht auf die Beamtenbesoldung zu übertragen

In der aktuellen hessischen Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und B90/Grüne ist u.a. formuliert: „Wir streben an, die Tarifverhandlungsergebnisse auf die Beamtenbesoldung zu übertragen.“ In der bayerischen Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und Freien Wählern heißt es: „Wie zwischen 2013 und 2018 streben wir auch diesmal eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger an. Arbeitszeit und Sonderzahlungen bleiben unangetastet.“

Der tbb setzt sich dafür ein, eine vergleichbare Formulierung in einen Koalitionsvertrag für Thüringen aufzunehmen.

Der öffentliche Dienst hat eine im Vergleich mit der Privatwirtschaft deutlich ältere Beschäftigtenstruktur. Die Notwendigkeit, Altersabgänge auszugleichen trifft auf eine durch die demografische Entwicklung sinkende Zahl potenzieller qualifizierter Nachwuchskräfte. Soll der Mangel an Fachkräften nicht die Handlungsfähigkeit des Staates beeinträchtigen, müssen Bedingungen geschaffen werden, das Beamtenverhältnis im schärfer werdenden Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte gegenüber der Privatwirtschaft wie gegenüber dem Arbeits- und Tarifrecht konkurrenzfähig zu erhalten.

Die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 hat zusätzlich einen Wettbewerb zwischen den Dienstherren in Bund und Ländern eröffnet. Die mit der Schuldenbremse einhergehende Verschärfung der Haushaltsnöte finanziell leistungsschwächerer Bundesländer wird die Friktionen zwischen den Beschäftigungsbedingungen in den Ländern weiter verschärfen.

Nachwuchskräfte für das Beamtenverhältnis werden aber nur gewonnen werden können, wenn die Beschäftigungsbedingungen bei Arbeitszeit, Einkommen, Fortkommens- und Karrieremöglichkeiten stimmen. Nicht minder wichtig sind Flexibilität in der Arbeitsgestaltung, eine reale Ausgewogenheit von Arbeit und Privatleben und hier insbesondere die Chance, Familie und Karriere zu vereinbaren. Schließlich wird es darum gehen, jungen Menschen zu verdeutlichen, dass das Beamtenverhältnis die Chance für einen Dienst an der Gesellschaft bietet.

Kein Auseinanderdriften von Besoldung und Versorgung

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Gesetzgeber in Bund und Ländern nur bedingt in der Lage sind, auf Herausforderungen angemessen und zeitnah nach rechtstaatlichen Grundsätzen zu reagieren. So wurde zum Beispiel erst nach mehr als 10 Jahren die rechtswidrige Senioritätsbezahlung in allen Gebietskörperschaften durch eine europarechts- und AGG –konforme, dienstaltersbezogene Besoldung abgelöst. Die heute unterschiedlichen Ausgestaltungen der Besoldungsordnungen A mit 8, 11, oder 12 Stufen, mit verschieden gestaffelten Stufenlaufzeiten und gleichzeitig veränderter Bemessung des Grundgehalts (mit oder ohne Einbau einer Sonderzahlung oder einer allgemeinen Stellenzulage) machen es objektiv unmöglich, von einheitlichen Besoldungsbedingungen zu sprechen und diese mit vertretbarem Aufwand zu vergleichen.

Zugleich war ein Teil der Besoldungsgesetze der Länder infolge von Kürzungen verfassungswidrig zu niedrig bemessen und verletzten über Jahre den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation. Die Zugriffe in Form von völliger Abkopplung von den Tarifabschlüssen oder deren zeitliche Verschiebung für bestimmte oder alle Besoldungsgruppen (ohne Begründung) führten zu einem Ausschluss von der gesetzlich festgeschriebenen Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung.

Beamte sind immer mehr auf Klagen gegen die Dienstherren bis zum Bundesverfassungsgericht angewiesen, um auf diesem belastenden und langwierigen Weg ihren Gesetzgeber zu einem verfassungskonformen Handeln zu zwingen.

Die Höhe der Besoldung ist aber gerade nicht in das Belieben oder das – nicht näher begründete – Ermessen des Besoldungsgesetzgebers gestellt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in zwei komplexen und grundlegenden Entscheidungen zu Wesen, Inhalt und zur Höhe der Alimentation aus dem Jahr 2015 zur R- und zur A-Besoldung noch einmal betont. Und den Gesetzgebern klare Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung der Besoldungsgesetzgebungskompetenz gegeben. Danach sind jetzt und zukünftig endlich die Handlungen und Unterlassungen der Gesetzgeber anhand objektiver Kriterien überprüfbar. Diese Entscheidungen beschränken dauerhaft die Besoldungsgesetzgeber, willkürlich weitere Kürzungen in der Besoldung vorzunehmen und Beamte und Versorgungsempfänger von den Einkommensrunden loszulösen. Damit wird wirkungsvoll der sich seit dem Jahr 2008 verstärkt abzeichnenden Tendenz der Entkoppelung der Besoldungsanpassung von der des Tarifentgelts entgegengewirkt.

Beamtenversorgung als eigenständiges System

Die rechtlich und funktional eigenständige Alterssicherung der Beamten ist zentraler Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und funktional mit dem Lebenszeit- und Alimentationsprinzip untrennbar verknüpft. Die angemessene Beamtenversorgung als Alimentation im Ruhestand hat auch die Funktion, ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten im lebenslangen besonderen Dienst und Treueverhältnis sicherzustellen.

Die Beamtenversorgung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine beitragsbezogene Versicherung, sondern Alimentationsleistung des Dienstherrn.

Unterschiedlich geartete Überlegungen, die bestehenden Altersversorgungssysteme in Deutschland im Sinne einer „Volksversicherung“ zu vereinheitlichen, begleiten die politische Debatte seit Jahrzehnten. Stets besteht ein Aspekt in der Beseitigung der eigenständigen Beamtenversorgung. Einen systematischen Fortschritt oder eine in der Gesamtbetrachtung finanzielle Sinnhaftigkeit enthalten diese Überlegungen jedoch nie. Insbesondere sind Hoffnungen und Begehrlichkeiten auf damit scheinbar verbundene Einsparungen nicht erfüllbar. So ist eine Einbeziehung von Beamten in eine sogenannte Erwerbstätigenversicherung mit der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes unvereinbar. Auch muss zur Kenntnis genommen werden, dass eine „Einbeziehung“ in das bestehende System der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge hätte, dass die Dienstherren die Arbeitgeberbeiträge zu tragen hätten und zugleich die Bruttobezüge der Beamten im Hinblick auf eine Beitragspflicht anheben müssten. Diese Systemumstellung wäre mit erheblichen finanziellen Mehrausgaben verbunden, für die die Haushalte aller Gebietskörperschaften keinen Raum haben. Gleichzeitig müsste entsprechend den Regelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes eine Vollversorgung gewährleistet und damit neben der Rente eine zusätzliche „betriebliche“ Versorgung aufgebaut werden. Die Konzeptionen hätten zudem nicht die Frage der vorhandenen Versorgungsempfänger und der versorgungsnahen Jahrgänge gelöst, für die ein verfassungsrechtlich gebotener Besitzstandsschutz erfüllt werden müsste.

Bei künftigen Reformüberlegungen im Bereich der eigenständigen Beamtenversorgung steht für die tbb seniorenvertretung im Vordergrund, weitere Einschnitte in das System der Beamtenversorgung sind aufgrund der Sparmaßnahmen der letzten Jahre zu vermeiden. Besondere finanzielle Herausforderungen einzelner Bundesländer sind ein gesamtgesellschaftlich zu lösendes Problem und dürfen nicht auf dem Rücken der Beamten und Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes ausgetragen werden.

Beihilfesystem erhalten

Beihilfe und Heilfürsorge bilden mit Besoldung und Versorgung die Alimentation der Dienstherren und gewährleisten in ihrer Kombination eine Konkurrenzfähigkeit mit der Wirtschaft im Wettbewerb um beruflichen Nachwuchs.

Jeden Dienstherrn trifft im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses die Pflicht für das Wohl der Beamten und ihrer Familien auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses zu sorgen und die Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung zu schützen. Beamte und Versorgungsempfänger sind deshalb bei Krankheit und Pflege durch das eigenständige und bewährte Beihilfesystem abgesichert. Zusammen mit konformen Tarifen der privaten Krankenversicherung besteht ein stabiler und für Dienstherren und Beamte leistungsfähiger und insgesamt langfristig günstiger Vollschutz. In Bereichen mit dauerhaften besonderen Gefährdungen – z. B. Vollzugsdienste von Polizei, Feuerwehr oder Justiz – erfolgt die Absicherung über die eigenständige Heilfürsorge.

Jeder Angriff auf das transparente und leistungsfähige Gesundheitssystem der Beihilfe in Kombination mit einer privaten Restkostenversicherung oder der Heilfürsorge ist kontraproduktiv und für alle Beteiligen der heutigen Systeme mit dauerhaften und irreversiblen Problemen verbunden.

So wäre eine Zwangskollektivierung von Dienstherren, Beamten und Versorgungsempfängern für alle Beteiligten nachteilig und würde auch die Finanzprobleme der GKV wegen der spezifischen Risikostruktur nicht lösen. Es wäre der Weg in eine Einheitsversicherung, die damit das zukunftsfeste und generationengerechte System der Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung ohne Grund und ohne einen anderen Lösungsansatz preisgeben würde. Einheitssysteme fördern tatsächlich die Rationierung von Leistungen, und der Zugang zur Spitzenmedizin würde sich außerhalb des Einheitssystems organisieren. Die Preis- und Leistungsentwicklung würde gleichzeitig nicht mehr durch den Wettbewerb positiv beeinflusst. Die Einführung eines Einheitssystems wäre zwingend mit hohen Arbeitsplatzverlusten verbunden. Der generierte Mehrumsatz der PKV würde dem Gesundheitssystem entzogen und damit dessen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Zudem ist schon heute die gesetzliche Krankenversicherung bei steigender Lebenserwartung und sinkender Zahl von Beitragszahlern nicht nachhaltig generationengerecht finanziert.

Der tbb sieht deshalb in der Beseitigung einer plural ausgestalteten Systematik keine Vorteile. Das Zusammenwirken und die Wechselwirkungen zwischen GKV und PKV sind nicht nur Tradition, sondern funktionierende Realität. Jeglichen Bestrebungen nach einer Abschaffung der eigenständigen Beihilfe durch Einheitszwangsversicherung oder Bürgerversicherung tritt der dbb mit Entschiedenheit entgegen.

Um auch zukünftig einen leistungsfähigen und bezahlbaren Schutz bieten zu können, sind die prägenden Elemente des Beihilfesystems zu erhalten, systemkonform zu verbessern und sachgerechte Weiterentwicklungen vorzunehmen.

Die Alterssicherungssysteme sind auszubauen und zu stärken

Die Herausforderungen für die Alterssicherungssysteme wachsen insbesondere wegen der demographischen Entwicklung. Die gesetzliche Rente wird zu einem geringen Teil durch den Generationenvertrag finanziert. Der größere Anteil umfasst nach aktuellem Stand jährlich etwa 100 Milliarden Euro aus Steuermitteln und damit etwa ein Drittel des Bundeshaushalts.

Die Alterssicherungssysteme in Deutschland sind und bleiben mit den Herausforderungen des demografischen Wandels konfrontiert. Die Zahl derer, die aus ihrem Erwerbseinkommen den überwiegenden Anteil zu den Beitrags- und Steuereinnahmen leisten, verringert sich, während die Zahl der potenziellen Leistungsempfänger steigt. Viele Veränderungen und Weiterentwicklungen sind bereits durchgeführt und mit schmerzhaften Einschnitten sowie einer deutlichen Absenkung des Alterssicherungsniveaus insgesamt verbunden.

So unterliegt die Beamtenversorgung – meist im Nachvollzug gesetzlicher Maßnahmen in der Rente - seit Jahrzehnten Reformen, die Sparvorgaben dienen und das Leistungsniveau absenken. Gleichzeitig beinhalten einzelne Reformmaßnahmen aber auch notwendige und nachhaltige Weiterentwicklungen im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen und die damit einhergehenden Verengungen der finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Hände. Die Erkenntnis, dass im Hinblick auf die langfristige Sicherheit und Finanzierbarkeit der Alterssicherung grundlegende Weichenstellungen erforderlich sind, ist schon lange vorhanden. Eine sich daraus ergebende konsequente Rücklagenbildung für die später anfallenden und vorhersehbaren Versorgungsausgaben ist in den weiter zurückliegenden Jahrzehnten weitgehend unterblieben.

Die Einführung des Nachhaltigkeitsmodells von Finanzministerin Taubert zeigt nach ihrer Aussage in den kommenden Jahren große Wirkung. Der tbb teilt diese Auffassung, hat im Interesse aller Thüringer dieses deutschlandweit einmalige Modell mitgetragen und von seiner ursprünglichen Forderung nach Schaffung eines neuen Vorsorgefonds Abstand genommen. Dieses System ist beizubehalten.

Thüringen wettbewerbsfähig im Kampf um die besten Köpfe halten

Thüringen steht ein massiver Verlust von Erfahrungswissen und ein fortschreitenden Fachkräftemangel bevor. Thüringen steht dabei im Wettbewerb um die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst. Der Bund hat in diesem Bereich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts einen Schritt zur Steigerung der Attraktivität im öffentlichen Dienst gestartet.

Vorbereitungsdienste nach bundesdeutschem Standard sind wieder einzuführen, um auch in Zukunft in Thüringen einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu gewährleisten und Berufseinsteigern dieser Bereiche bundesweite Einsatzmöglichkeiten zu bieten

Mit dem Personalentwicklungskonzept 2025 wurden mit dem Argument, zu „attraktiver Besoldung im Wettbewerb um gute Köpfe“ beizutragen, die Vorbereitungsdienste für einige Laufbahnen trotz gegenteiliger Argumentation des tbb und einschlägiger Fachverbände abgeschafft. Der tbb setzt sich dafür ein, diese Vorbereitungsdienste nach bundesdeutschem Standard wieder einzuführen, um auch in Zukunft in Thüringen einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu gewährleisten und Berufseinsteigern dieser Bereiche bundesweite Einsatzmöglichkeiten zu bieten.

Die junge Generation im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen steht heute vor besonderen Herausforderungen. 30 Jahre nach dem Ende der Deutschen Teilung und dem nachfolgenden Aufbau einer neuen staatlichen Struktur in der Mitte Deutschland, geht die Nachwendegeneration allmählich in den Ruhestand. An uns als junger Generation liegt es, eine lebenswerte Zukunft im Freistaat und ein lebenswertes Arbeitsumfeld in seinem öffentlichen Dienst, zu schaffen und auch zu erstreiten.

Thüringen ist ein alterndes Bundesland. Auch 30 Jahre nach der politischen Wende leidet das Land unter strukturellen Problemen und zu niedrigen Einkommen. Wiederum ist Thüringen, durch seine Vielfalt geprägt und ist, aufgrund seiner wechselvollen Geschichte, eines der kulturell reichsten Länder der Bundesrepublik. Seine Lage in der Mitte Deutschlands und Europas macht es zum attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort.

Wer heute unter 30 Jahren alt ist, hat die deutsche Teilung nicht mehr oder zumindest nicht mehr bewusst erlebt. Trotzdem trägt auch die junge Generation durch ungleiche Lebensverhältnisse und unterschiedliche tarifliche Regelungen in Ost und West noch immer die Lasten der Deutschen Teilung. Wir fordern ein Ende dieser Ungerechtigkeit gegenüber der jungen Generation und die endgültige Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West.

Dass dies eine politische Notwendigkeit ist und nicht immer scheinbar unabweisbaren ökonomischen Zwängen unterliegen darf, zeigen die sehr unterschiedlich ausgeprägten politischen Entwicklungen in Ost und West und die damit einhergehende gesellschaftliche Spaltung. Hier ist zum einen die Politik zum Handeln gezwungen, zum anderen ist aber auch der dbb als gewerkschaftliche Tarifpartei dazu aufgerufen, die bedingungslose Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ost und West zu erkämpfen.

Satzung

Der tbb und seine Mitgliedsgewerkschaften wirken im Interesse der Einzelmitglieder zusammen. Über die Satzung und deren Änderung kann nur bei Gewerkschaftstagen abgestimmt werden.

Satzung des tbb

Leitanträge

Beim VII. Gewerkschaftstag (2020) wurden folgende Leitanträge festgelegt:

Wertschätzung

Stärkung Berufsbeamtentum

Digitalisierung

Personalentwicklung und Ausstattung für den öffentlichen Dienst

Mehr Wertschätzung gegenüber und innerhalb des öffentlichen Dienstes.

Ein moderner, verlässlicher und leistungsfähiger öffentlicher Dienst gehört zu den elementaren Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechts- und Sozialstaat sowie für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Deshalb ist die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten, indem die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Der tbb erwartet daher von der neuen Landesregierung, dass der öffentliche Dienst nicht vorrangig als Kostenfaktor, sondern als Leistungsträger betrachtet wird, der politische Entscheidungen vorbereitet und vor allem in konkretes Handeln umsetzt.

Die Rahmenbedingungen für die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst müssen so ausgestaltet sein, dass es gelingt, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und zu binden. Dazu gehören auch eine faire und anforderungsgerechte Bezahlung sowie eine verlässliche Altersversorgung. Diese Aspekte sollten nicht Gegenstand politischer Spardebatten sein, die naturgemäß abschreckend auf Interessenten und demotivierend auf Beschäftigte wirken. Vielmehr sollte eine konkurrenzfähige Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse gestaltet und auch kommuniziert werden.

Dabei ist der Fokus nicht nur auf diejenigen Bereiche des öffentlichen Dienstes zu richten, die reflexartig eine schelle Zustimmung in der Öffentlichkeit erzeugen. Eine vorausschauende und ehrliche Politik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass jede Aufgabe, die dem öffentlichen Dienst – letztendlich aufgrund politischer Entscheidungen – übertragen wurde und wird, professionell erfüllt werden kann. Damit ist auch ein Bekenntnis zum Berufsbeamtentum verbunden.

Jede Behörde und öffentliche Einrichtung ist gekennzeichnet durch ihre konkrete Aufgabe und deren Erledigung, durch gelebte Werte und Haltungen. Dabei wirken sich ein wertschätzendes Miteinander auf allen Ebenen und ein gutes Arbeitsklima auf den Erfolg der zu erledigenden Aufgaben und die Motivation aller Beschäftigten aus. Die Förderung von Wertschätzung muss zunehmend stärker als strategisches Handlungsfeld in der Personalpolitik verstanden werden, um auch insoweit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für den Nachwuchs zu steigern und die Identifikation der Beschäftigten mit ihrer Behörde und Aufgabe zu stärken. Dabei kommt den Führungskräften eine Schlüsselrolle zu.

Fachkräfte gewinnen, sichern und weiterentwickeln.

Bis 2035 geht die Zahl der Personen in der Altersgruppe 20 bis 65 Jahre in Thüringen nach Angaben des Statistischen Landesamtes von derzeit 1.251.000 um ca. 328.000 Personen zurück. Die Schere zwischen stark steigendem Fachkräftebedarf und dem zu erwartenden Rückgang erwerbsfähiger Bevölkerung in der Fläche zu schließen, stellt die wesentliche Herausforderung für die nächsten Jahre dar.

Wir fordern einen gezielten Personalaufbau auf Grundlage von regelmäßig durchgeführten Personalbedarfsanalysen. Basierend auf diesen können gezielte Strategien zur Personalgewinnung und -entwicklung realisiert werden. Das bedeutet auch, dass die dafür zuständigen Stellen mit hinreichend Personal ausgestattet werden müssen. Zudem braucht es passgenau ausgestaltete berufsbegleitende Qualifizierungsmodule, einen verbindlichen Weiterbildungsanspruch sowie anschlussfähige Ausbildungsgänge. Stellenobergrenzen verhindern nicht selten eine angemessene und funktionsgerechte Bewertung von Tätigkeiten der BeamtInnen und sind durch aufgabengerechte sowie funktionsorientierte Dienstpostenbewertungen zu ersetzen. Die dienstliche Beurteilung ist noch immer das wesentliche Instrument, um Beförderungs-, Aufstiegs- und sonstige karriererelevante Entscheidungen zu treffen. Die Ausgestaltung des Beurteilungswesens, insbesondere die Festlegung von Quoten für die Bestnoten, führt immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen und ist für eine systematische Personalentwicklung kontraproduktiv. Stärkung und Ausbau der Ausbildung des Freistaats Thüringen, Einstellungsgarantie für die Jahrgangsbesten jeder Ausbildung, Wiedereinführung des technischen Referendariats.

Der öffentliche Dienst braucht ein agiles Personal- und Organisationsmanagement mit einer entsprechenden Weiterbildungskultur, das zu einer Optimierung des Behörden-/Verwaltungshandelns führt und gleichzeitig die Motivation der Beschäftigten sichert. Gefordert sind im Einzelnen. Führung sollte als eigenständige Aufgabe zum zentralen Handlungsfeld werden. Die Führungskräfte müssen entsprechenden Rückhalt und Freiraum für ihre Führungsarbeit erhalten und umfassend fit gemacht werden für diese Herausforderung, die insbesondere die Implementierung neuer Organisationsstrukturen, eine neue Fehlerkultur und eine Erweiterung des Vertrauens- und Ermessenspielraums beinhalten wird.

Digitalisierung vorantreiben.

Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass hierzulande die Digitalisierung nur unzureichend vorangetrieben wurde. Defizite beim Netzausbau, daraus folgend Probleme beim Homeoffice, Homeschooling, mangelnde technische Ausstattung, mangelnde Erfahrung und mangelnde Fortbildungsangebote… Durch unermüdliches Engagement haben öffentliche Beschäftigte und Beamte in den vergangenen Monaten technische Defizite wettgemacht und einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Corona-Krise geleistet. Jetzt ist die Politik an der Reihe, die Defizite anzugehen.

Es ist die Aufgabe von Dienstherr und Arbeitgeber, hinsichtlich der technischen Entwicklung auf dem neuesten Stand zu sein. Darüber hinaus ist überall dort, wo es sinnvoll und möglich ist, zumindest ergänzend, Homeoffice zu ermöglichen. Hierfür braucht es keinen rechtlichen Anspruch, sondern haltbare Rahmenbedingen, auf die sich sowohl Mitarbeitende, Führungskräfte als auch Gremien der Mitbestimmung stützen und verlassen können.

Voraussetzung für das Gelingen der digitalen Transformation des öffentlichen Dienstes ist die zwingende Umsetzung des Prozesses gemeinsam mit den Beschäftigten, die das unersetzbare fachliche Knowhow in ihrem jeweiligen Gebiet mitbringen und Arbeitgebern/Dienstherrn klar die Grenzen digital möglicher Entgrenzung aufzeigen können, unterstützt von ihren Interessenvertretungen. Flankiert werden muss der Modernisierungs- und Digitalisierungsprozess mit ausreichenden und passgenauen Ausbildungs- und Qualifizierungsangeboten, die den Beschäftigten verbindlich zustehen und sie fit für die Herausforderungen von morgen machen – ein Leben lang.

Datenschutz und Digitalisierung müssen dafür Hand in Hand gehen. Informationen, die an Behörden weitergegeben werden, sollen in den Augen der dbb jugend nur einmal übermittelt werden müssen. Soweit die Bürger*innen das wollen und Datenschutzbestimmungen dies zulassen, müsse es der öffentlichen Verwaltung erlaubt sein, diese Daten wiederzuverwenden und untereinander auszutauschen („Once-Only-Prinzip“).

Schutz vor Gewalt gegen Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes.

Regelmäßig haben die Medien in den zurückliegenden Monaten über Gewalt gegen öffentliche Beschäftigte berichtet. Nach den uns vorliegenden Rückmeldungen steigt nicht nur die Zahl der körperlichen und verbalen Übergriffe sondern auch deren Brutalität von Jahr zu Jahr. Die Kommunikation in den sozialen Netzwerken und die alltäglichen Umgangsformen in unserer Gesellschaft tragen zu einer erschütternden Verrohung des Miteinanders bei. Wir erleben sowohl mündlich als auch schriftlich Aggressivität, mangelnde Wertschätzung, bewusste Kränkungen, persönliche Beleidigungen und Diskriminierung. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Der Dienstgeber trägt besondere Verantwortung für die Sicherheit seiner Bediensteten. Diese umfasst insbesondere auch den Schutz vor „Hass im Netz“. Zur Abwehr dieser und anderer Angriffe hat die Bundesregierung effektive Maßnahmen zu treffen.

Dazu ist es notwendig, dass die Täter konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Wir fordern deshalb eine Dokumentationspflicht aller Gewaltvorfälle, aussagekräftige Lagebilder für die einzelnen Ressorts und die gesamte Landesverwaltung sowie strafrechtliche Konsequenzen.

Extremismus verhindern.

Die demokratischen Grundwerte in Deutschland müssen jeden Tag aufs Neue gegen jegliche Formen von Extremismus verteidigt werden. Der tbb fordert aufgrund der Zunahme rassistisch motivierter Gewalt, dass Präventionsangebote und die Demokratieförderung von der Politik aus-gebaut werden. Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Anlaufstellen könnten durch geeignete Programme unterstützt werden. Politische Bildung bedarf einer festen Verankerung in den Rahmenlehrplänen der Schulen. Hierzu gehört auch der Umgang mit sozialen Medien. Junge Menschen müssen dazu befähigt werden, Quellen zu prüfen und Fake News zu erkennen. Auch die Gewalt gegen Staatsdiener*innen hat in den letzten Jahren ein erschreckend hohes Niveau erreicht. Hier müsse eine Null-Toleranz-Grenze gelten und bereits in Kitas und Schulen vermittelt werden, dass die Gesellschaft derartige Übergriffe in keinem Fall toleriert und mit allen Mitteln dagegen vorgeht.

Vielfalt nutzen.

Das Gemeinwohl geht alle an. Unsere Gesellschaft hat dieses Gemeinwohl in erster Linie in die Hände des öffentlichen Dienstes gelegt. Um den Belangen des Gemeinwohls gerecht zu werden, braucht der öffentliche Dienst eine vielfältige Beschäftigtenstruktur, die besser unterschiedliche Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Gruppen aufnehmen, abbilden und auf diese reagieren kann. Der öffentliche Dienst muss Spiegel und Vorbild der Gesellschaft sein, und die Vielfalt der Gesellschaft hat sich in der Beschäftigtenstruktur abzubilden.

Der tbb fordert Maßnahmen, um die Anerkennung und Förderung von Vielfalt in der Arbeitswelt voranzubringen. In Deutschland haben 26 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund und 7,8 Millionen Menschen leben mit einer Schwerbehinderung. Diese Zahlen spiegeln sich jedoch nicht in einem entsprechenden Verhältnis bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst wider. Wir müssen in den Strukturen das Bewusstsein schaffen, dass Vielfalt ein Qualitätsfaktor ist. Insbesondere gilt es die Personen zu adressieren, die für die Auswahl der Beschäftigten zuständig sind. Alle Mitarbeitenden sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Bildungssystem leistungs- und praxisorientiert ausrichten.

Die Schulen haben eine herausragende Bedeutung für die Vorbereitung auf das Berufsleben. Neben den Grundlagen für Teamfähigkeit sowie Lern- und vor allem Leistungsbereitschaft sollte verstärkt Fächer aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) im Stundenplan gefördert werden. Weiterhin bedarf es der Anpassung von Lerninhalten an die Herausforderungen durch die Digitalisierung, insbesondere die sächliche Ausstattung im IT-Bereich muss dringend verbessert werden.

Inklusion vorleben.

Spätestens mit Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung einer umfassenden Teilhabepolitik verpflichtet. Die Umsetzung tut dringend Not, denn Teilhabe ist ein Grundrecht und eine berechtigte Erwartungshaltung an die Gesellschaft. Deshalb müssen alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen uneingeschränkter Gleichstellung befähigt werden, ihr Leben selbstbestimmt nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen führen zu können. Der öffentliche Dienst muss hier in allen Bereichen und auf allen Ebenen vorbildhaft vorangehen. Öffentliche, aber auch private Arbeitgeber müssen weiter motiviert werden, vermehrt Menschen mit Behinderungen einzustellen. Denn beeinträchtigte Menschen tragen mit ihren Fähigkeiten zum Unternehmenserfolg bei, wenn sie auf dem passenden Arbeitsplatz eingesetzt werden. Als Teil des Diversity Managements in den Betrieben und Dienststellen sind die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zudem ein Gewinn für die Wettbewerbsfähigkeit und die Unternehmenskultur. Von einem barrierefreien Arbeitsplatz in einer Behörde profitieren neben den Beschäftigten auch die Bürgerinnen und Bürger mit Be-hinderung. Grundlage für das Gelingen beruflicher Inklusion ist neben der Gewährleistung einer umfassenden Barrierefreiheit eine erfolgreiche Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Schule und Studium.

Beteiligung sichern.

Mitbestimmung sichert die Interessen der Beschäftigten, trägt zur Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bei und ist Ausdruck unserer demokratischen Grundordnung. Insbesondere in einer immer stärker digitalisierten Arbeitswelt ist es zwingend notwendig, dass Mitbestimmung auf einem zeitgemäßen Niveau gewährleistet wird. Eine – für alle – erfolgreiche Gestaltung des Transformationsprozesses im öffentlichen Dienst bedarf des Schulterschlusses aller Beteiligten und der Mitnahme aller Beschäftigten. Dazu müssen gewohnte Kommunikationswege intensiviert und neue erschlossen, die Personalvertretungen mit den für eine flexible, orts- und zeitnahe Reaktion notwendigen Arbeitsbedingungen und Handlungsinstrumenten ausgestattet werden.

Bereits jetzt werden die Spitzenorganisationen bei Regierungsentwürfen meist frühzeitig, spätestens aber mit den Ressorts, beteiligt. Ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ressorts, die für Finanzen und Beamtenrecht zuständig sind und den Spitzenverbänden, sollte sichergestellt sein.

Die gesetzlichen Beteiligungsrechte greifen nicht, wenn ein Gesetzentwurf nicht durch die Regierung, sondern aus der Mitte des Parlamentes heraus in das Parlament eingebracht wird. Die Parlamente sollten daher bei entsprechenden beamtenrechtlichen Gesetzesinitiativen die Koalitionsrechte der BeamtInnen wahren und eine entsprechende Berücksichtigung der Beteiligungsrechte sicherstellen. Solche Regelungen sollten als Selbstverpflichtung in der Geschäftsordnung des Landtags verankert werden.

Gerechte Bezahlung.

Ein attraktives Gehaltssystem ist ein maßgeblicher Faktor im Kampf um den besten Nachwuchs. Die Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist auf ein Niveau anzuheben, das ihrer Verantwortung entspricht und einem europäischen Vergleich standhält. Pensionsreformen haben jedoch sogar zu einer massiven Reduktion der Lebensverdienstsumme geführt. Auch dafür ist ein entsprechender Ausgleich durch eine Reform des Besoldungssystems zu schaffen.

Ausgleich von Beruf und Familie sicherstellen.

Hier muss der öffentliche Dienst vorbildhaft vorangehen. Gendergerechte Arbeitsbedingungen sind nicht nur für potenzielle Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes ein wesentliches Motivationsmoment, sondern setzen seitens der Beschäftigten bislang nicht abgerufene Potenziale frei und sorgen in der Außendarstellung für eine deutlich bessere gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlichen Dienstes als Vorreiter in Sachen Chancengleichheit. Einhergehend mit dem Wandel der Arbeitswelt verändern sich die Ansprüche der Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz. Entgeltgleichheit und eine Arbeits-organisation, die sich mit privaten Bedürfnissen vereinbaren lässt, werden zunehmend als selbst-verständlich eingefordert. Nur jene Arbeitgeber, die diesem Anspruch Rechnung tragen, werden motiviertes, leistungsbereites Personal rekrutieren und langfristig halten können

Konkret braucht es sowohl eine gendersensible Personalentwicklung als auch eine gendersensible Verwaltungsorganisation, etwa bei der Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort. Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte in der Ausbildung und im weiteren Berufsleben ein geschlechterübergreifendes Anliegen sein. Die niedrigere Vergütung überwiegend von Frauen ausgeübter Berufe, etwa in den Sozialberufen und der Elementarbildung, muss überwunden werden. Dann werden diese wichtigen Berufsfelder auch ohne Ansehung des Geschlechts für alle jungen Menschen attraktiv. Dienstliche Beurteilungen und die ihnen zugrundeliegenden Kriterien müssen ein diskriminierungsfreies Fortkommen sicherstellen. Um dies zu gewährleisten, müssen neben der Bereinigung der Beurteilungskataloge von geschlechterstereotypen Kriterien auch die Beförderungsverfahren sowie die Rolle der Führungskräfte in den Blick genommen werden. Der Dreiklang des Leistungsbegriffs – Eignung, Befähigung und fachliche Leistung – ist zeitgemäß zu definieren, diskriminierungsfrei zu gestalten und neu zu gewichten.