30. April 2024

Thüringer Schulgesetz

Landtag verabschiedet Gesetzesnovelle zur Modernisierung des Schulwesens

Der Landtag verabschiedete am letzten Mittwoch einstimmig umfangreiche Änderungen zum Thüringer Schulgesetz: Digitales Lernen und Distanzunterricht, mehr Praxis- und Berufsorientierung in den Schulen, die Stärkung des Elternwillens bei der Entscheidung für oder gegen inklusive Beschulung und die Entlastung der Lehrer und Schulleitungen durch pädagogische Assistenten und Verwaltungsassistenten sind einige wesentliche Punkte.

Den neuen gesetzlichen Regeln zum Distanzunterricht (räumliche Trennung von Lehrern und Schüler) und Digitalen Lernen wurde der Grundsatz vorangestellt, dass der Präsenzunterricht der Regelfall bleibt. Distanzunterricht soll es nur auf der Grundlage eines von der Schulkonferenz beschlossenen Konzepts geben, unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb des Schulgebäudes.

Dafür ist grundsätzlich der Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel vorgesehen. Das Bildungsministerium ist nun auch gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu diesen Mitteln über eine digitale Lernplattform sicherzustellen. Soweit digitale Lehr- und Lernmittel im Unterricht eingesetzt werden, ist der Schüler künftig auch zur Nutzung dieser verpflichtet. Erfolgt die Teilnahme am Unterricht in einer digitalen Lernumgebung, sind die teilnehmenden Schüler und Lehrer auch zur Übertragung des eigenen Bildes und Tones verpflichtet, soweit der Lehrer dies aus pädagogischen Gründen fordert und die technischen Voraussetzungen vorliegen.

Praxisorientiertes Lernen und berufliche Orientierung hat der Landesgesetzgeber zum durchgängigen Prinzip des Unterrichts an Regelschulen erklärt. Darauf soll vor allem in den Klassen 5 bis 10 Wert gelegt werden.

Der Gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf findet „nach Maßgabe der vorhandenen oder mit vertretbarem Aufwand zu schaffenden personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen“ auch weiterhin in den allgemeinbildenden Schulen statt. Schulamt und Schulträger legen nach Anhörung der Eltern für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen geeigneten Lernort fest. Den Eltern soll es aber trotzdem frei stehen, eine andere geeignete Schule zu wählen. Wird kein geeigneter Lernort ermittelt, besucht der Schüler die Förderschule.

Die besondere Leistungsfeststellung zum Ende der 10. Klasse bleibt unverändert bestehen. Der von der Landesregierung ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf sah hier einen Erwerb des Realschulabschlusses mit der Versetzung in Klassenstufe 11 vor. Ebenso sah der Regierungsentwurf vor, Lehrer künftig schulstufenbezogen, statt schulartbezogen auszubilden. Auch diese Passage wurde gestrichen. Es bleibt bei der schulartenbezogenen Ausbildung. Ebenfalls gestrichen wurden Passagen, die eine verpflichtende Zusammenlegung von Grundschule und Regelschule/ Gemeinschaftsschulen am gleichen Standort vorsah und die der Schule die Aufgabe übertrugen, Schulentwicklungsprogramme basierend auf dem Rahmen des „Thüringer Orientierungsrahmen Schulqualität“ festzulegen und fortzuschreiben. Auch die Mindestzügigkeit einer Schule wurde gekippt.

Pädagogische Assistenzen sollen zukünftig Lehrer, Erzieher und sonderpädagogische Fachkräfte „bei der Erziehung, Beratung, Betreuung und Förderung der Schüler und der Zusammenarbeit mit den Eltern“ unterstützen und damit entlasten. Es erfolgte eine Klarstellung, dass diese Landesbedienstete wie Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte sind.  Für Entlastung der Schulleiter und Lehrer sollen zukünftig auch Schulverwaltungsassistenten sorgen. Sie können für eine oder mehrere Schulen zuständig sein. Für beide Assistenzen soll das Bildungsministerium die fachlichen Voraussetzungen klären.

Die Regelung, dass Schulsozialarbeiter der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Träger der freien Jugendhilfe als sonstiges unterstützendes Personal tätig werden, ist künftig eine „Sollvorschrift“ (bislang: „kann“) und wird damit als Regel ausgestaltet (von der jedoch begründet abgewichen werden kann).

Der Novelle lagen Gesetzentwürfe der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/6573) einerseits und der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drucksache 7/5371) andererseits zugrunde.

Quelle:

Thüringer Landtag, Gesetzesinformationsdienst, April 2024

Parlamentsdokumentation: Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes - Modernisierung des Schulwesens (Drucksache 7/6573)

Alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.

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