14. Dezember 2020
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Corona Pandemie

2. Lockdown ab Mittwoch (16.12.2020) - Homeoffice mit Kindern?

Wir haben Anfragen zahlreicher Beschäftigter vom Land Thüringen, die ab Mittwoch nicht wissen, wie ihre Kinder betreut werden sollen. Von Seiten der Bundeskanzlerin, auch unterstützt durch den Thüringer Ministerpräsidenten, wurde die Forderung an alle Arbeitgeber erhoben, großzügig mit der Gewährung von Urlaub zu sein.

Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder heißt es dazu: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“

Viele Beschäftigte haben aufgrund der Situation im Frühjahr 2020 (1. Lockdown) bereits ihren Jahresurlaub verbraucht und/ oder haben auch keine Überstunden mehr.

Wir haben uns mit der Frage nach Sonderurlaub für Beschäftigte mit Kindern an den Chef der Thüringer Staatskanzlei Prof. Dr. Hoff gewandt. Von hier heißt es – wie bereits im Kabinettsbeschluss veröffentlicht: „Der gesetzliche Betreuungsanspruch ist ausgesetzt, ebenso wie die Schulbesuchspflicht. Jedes Kind, dessen Eltern eine häusliche Betreuung nicht garantieren können, haben die Möglichkeit die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.“ Dies soll unabhängig vom Beruf für Kindergarten- und Kindergrippenkinder, Schulkinder von Klasse 1-6 und Förderschulkinder gelten.

Weiterführender Link

zurück