01. Juni 2021
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Amtsangemessen Alimentation

Aktuelle „Wasserstandsmeldung“

Aktuell ist der tbb zur Stellungnahme zum „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation“ bis Ende dieser Woche aufgefordert. Zuletzt gab es dazu am Montag ein Spitzengespräch in Form einer Videokonferenz unter Führung des Ministerpräsidenten Ramelow. Hier wurde festgehalten, dass es weitere Gespräche zwischen den Spitzengewerkschaften und dem Thüringer Finanzministerium geben soll.

Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell damit zwischen ersten und zweiten Kabinettsdurchlauf. Wenn es tatsächlich zu einer Landtagsauflösung Mitte Juli 2021 kommen sollte, wird die Zeit denkbar knapp.

Wie bereits mehrfach an dieser Stelle ausgeführt, ist die Thüringer Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A9 seit 2008 verfassungswidrig zu gering bemessen. Maßstab ist dabei ein Beschluss des BVerfG von Mai 2020, der als Ausgangspunkt eine 4köpfige Beamtenfamilie betrachtete.

Wir fordern zur Wiederherstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung eine Erhöhung der Grundbesoldung für alle Besoldungsgruppen. Der Freistaat Thüringen bietet eine umfangreiche Anhebung der Kinderzuschläge an sowie die Streichung der Stufe 1 in A 6 und A 7. Wir haben Sie gefragt: Sollen wir weiter für eine generelle Anhebung der Grundbesoldung kämpfen?

Zahlreiche Rückmeldungen haben wir bislang erhalten. Für Ihr Mitwirken möchten wir uns herzlich bedanken und einige wenige Standpunkte auszugsweise veröffentlichen, um das vielfältige aber klare Meinungsbild zu veranschaulichen:

„Die angestrebte Lösung des Freistaats dürfte aufgrund der Ausgestaltung sehr wahrscheinlich ebenfalls verfassungswidrig sein.“

„Die Anerkennung in der Freizeit und auf eigene Kosten erworbene Bildungsabschlüsse, welche im Beschäftigungsverhältnis anerkannt werden, können aufgrund des noch immer zu starren Laufbahnrechts nicht für einen Laufbahnwechsel berücksichtigt werden. International anerkannte Abschlüsse sind wertlos. Selbst einzelne Module werden bei einem erneuten Studium nicht anerkannt.“

„Die angemessene Alimentation nur über Kinderzuschläge zu regeln halte ich für rechts- und verfassungswidrig. Ich stehe als A8-Beamter eines Landkreises gerne für eine Musterklage zur Verfügung.“

„Ich finde das Engagement für eine amtsangemessene Besoldung großartig. Sprechen sollte man zukünftig auch über eine Art Differenzzulage bei dauerhafter Übertragung höher bewerteter Dienstposten, damit man - ohne dass daraus gleich eine Beförderung werden muss - auch für die Arbeit bezahlt wird, die man bringt. Diesbezüglich werden Beamte gegenüber Tarifbeschäftigten erheblich und ungerechtfertigt benachteiligt.“

„Ich finde die ausschließliche Erhöhung der Kinderzuschläge und die pauschale Streichung der Erfahrungsstufen beschämend. Ein Blick in andere Bundesländer (Bayern) oder Bund zeigen wie es richtig geht. Ich frage mich, warum die Beamten die massive Unterbesoldung gefallen lassen. Die Lebenshaltung bis evtl. Mieten in München sind in Thüringen ebenso hoch wie in Bayern oder NRW.“

„Weiter kämpfen! Immer weiter kämpfen! Nur gemeinsam sind wir stark. Es sollte eine Musterklage erstellt werden, damit alle Kollegen schnell, einfach und unkompliziert zu ihrem Recht kommen können.“

„Wenn der Freistaat zukünftig Fachkräfte auch in höheren Besoldungsgruppen gewinnen will, muss er auch dort nachbessern. Die Übernahme von Verantwortung muss sich auch lohnen.“

„Vielen Dank für Ihren Einsatz zur zweckmäßigen und verfassungsgerechten Umsetzung der Urteile einer amtsangemessenen Alimentation. Die geplante und ja auch durch das TFM bereits bekanntgegebene Verfahrensweise ist schlichtweg unverständlich, ungerecht und belastet die ohnehin schon unteralimentierten Beamten des mittleren Dienstes. Die Kollegen werden unter Wert besoldet, die maximale Arbeitsauslastung wird jedoch stets gefordert.“

Die Umfrage ist auch weiter online. 

Der Thüringer Beamtenbund ist derzeit starkem Gegenwind ausgesetzt. Stärken Sie unsere Segel! Werden Sie Teil unseres Bundes!

Interessanter Fund:

Querverweis Forum Öffentlicher Dienst

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