Mit Erstaunen lasen wir heute die geänderte Tagesordnung des Thüringer Landtages für die anstehende Sitzung des Plenums vom 22.-24.9.2021: sowohl der Gesetzentwurf Altersgeld als auch der Gesetzentwurf zur Alimentation werden in dieser Sitzung behandelt, sofern letzterer im HuFa am kommenden Freitag (17.9.) abschließend beraten wird. Es wird spannend!
Das „Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/3300) und das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts (Drucksache 7/3575) stehen nunmehr auf der Tagesordnung und sollen prioritär (sprich: in jedem Fall) behandelt werden (sofern eine abschließende Behandlung im Haushalts- und Finanzausschuss am Freitag 17.9.2021 erfolgt).
Zwischenzeitlich wurden wir von Bündnis 90/ Die Grünen informiert, dass das von ihnen in Auftrag gegebene Gutachten zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation nunmehr fertig und den Abgeordneten zur Verfügung gestellt worden sei. Mit Spannung erwarten wir noch die Veröffentlichung desselben. Neben dem tbb hatten sich zum Gesetzentwurf noch der Thüringer Rechnungshof, der Thüringer Richterbund e.V. und der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. kritisch geäußert.