Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November 2026 finden bundesweit die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) statt. Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen ruft interessierte Beschäftigte dazu auf, sich mit einer Kandidatur aktiv für die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Kolleginnen und Kollegen einzusetzen.
Schwerbehindertenvertretungen leisten einen wichtigen Beitrag für eine inklusive und leistungsfähige öffentliche Verwaltung. Sie begleiten Beschäftigte bei gesundheitlichen Einschränkungen, unterstützen bei Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), beraten in Fragen der Teilhabe und wirken an der Gestaltung barrierefreier Arbeitsbedingungen mit. „Ohne funktionierende Schwerbehindertenvertretungen bleibt Inklusion oft nur ein Wort im Gesetzestext", erklärt Sven Seidenstücker, Ansprechpartner des tbb für die Schwerbehindertenvertretungen. „Im Beratungsalltag erleben wir immer wieder, dass es am Ende um ganz konkrete Fragen der Teilhabe geht – von der Gestaltung des Arbeitsplatzes über die Vereinbarkeit gesundheitlicher Einschränkungen mit dem Arbeitsalltag bis hin zur Begleitung in schwierigen persönlichen Situationen."
Kandidatinnen und Kandidaten gesucht
Die Rückmeldungen aus den Mitgliedsgewerkschaften des tbb zeigen, dass die Vorbereitung auf die Wahlen sehr unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Während in einigen Dienststellen bereits etablierte Strukturen bestehen, stehen andere noch am Anfang. Besonders die Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten bleibt vielerorts schwierig – auch, weil die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen nicht überall gleichermaßen wahrgenommen wird. Umso wichtiger sind Unterstützung und Anerkennung. Wer sich für das Ehrenamt entscheidet, vertritt die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter gegenüber der Dienststelle und kann unmittelbar etwas bewegen. Oft sind es gerade die kleinen Verbesserungen im Arbeitsalltag, die für Betroffene einen großen Unterschied machen.
Beratung durch den tbb
Der tbb begleitet die SBV-Wahlen mit Beratung und unterstützt seine Mitgliedsgewerkschaften sowie interessierte Beschäftigte bei organisatorischen und rechtlichen Fragen.
Zum Wahlverfahren
Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen finden turnusgemäß vom 1. Oktober bis 30. No-vember 2026 statt. Wahlberechtigt sind schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte. Zur Wahl stellen können sich Beschäftigte der Dienststelle, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Auch in Dienststellen, in denen derzeit keine Schwerbehindertenvertretung besteht, kann erstmals eine SBV gewählt werden. Das Gesetz sieht dafür besondere Regelungen zur Einleitung des Wahlverfahrens vor.
Beratung bleibt Einzelfallsache
Jeder Fall ist anders. Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Schwerbehinderung braucht es eine kompetente, vertrauensvolle und unabhängige Beratung. Wer sich für eine Kandidatur interessiert oder Fragen zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen hat, kann sich an den tbb wenden.