10. Mai 2019
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Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erweitern

Beamtenbund fordert gänzliche Abschaffung der Stellenobergrenzen

„Natürlich begrüßen wir, dass diese Stellenobergrenze aufgehoben werden soll“, erklärt Helmut Liebermann, Vorsitzender des Thüringen Beamtenbundes. „Der öffentliche Dienst besteht jedoch nicht nur aus Polizisten“, führt Liebermann weiter aus. Er setzt sich für die generelle Abschaffung der Stellenobergrenzen ein.

Im Rahmen der Ausschussberatungen zum Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht, in dem die Abschaffung der bisher festgelegten Stellenobergrenze von 55 % für Polizeivollzugsbeamte des mittleren Dienstes vorgesehen ist. 

Die Stellenobergrenzen legen bislang fest, wie hoch der prozentuale Anteil an Beförderungsämtern am Stellenbestand verschiedener Bereiche sein darf. Das kann zu sachwidrigen Ergebnissen, einer unzureichenden Flexibilität und zu Gerechtigkeitslücken führen. In den verschiedenen Fachrichtungen beziehungsweise Landesbehörden bestehen unterschiedliche Obergrenzen. Einige Bereiche sind komplett ausgenommen, andere sind engen und praxisfernen Grenzen unterworfen. „Warum z.B. im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten und im mittleren Dienst der Steuerverwaltung Stellenobergrenzen von 33 v. H. Bestand haben sollen, ist ganz und gar nicht nachvollziehbar“, ergänzt der tbb-Vorsitzende.

Grenzen für Stellenanhebungen werden ohnehin in den Haushalten des Landes vom Landtag festgelegt. Die Begrenzung des Handlungsspielraums des Haushaltsgesetzgebers ist entbehrlich. Womit jemand begründen will, dass die Vorgaben im Polizeivollzug anders aussehen müssen als im Justizvollzug, bleibt ein Geheimnis.

Pressemitteilung als PDF

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