09. Juni 2016
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Thüringer Landtag

Beamtenbund kritisiert fehlende Regelungen für Beamte und Beschäftigte im Vorschaltgesetz

Auf ein massives Versäumnis in der Debatte um das Vorschaltgesetz wies heute der Landesvorsitzende und Vertreter der Gewerkschaften im Thüringer Beamtenbund (tbb) Helmut Liebermann in der Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses im Thüringer Landtag zum "Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen" hin.

Liebermann kritisierte, dass es im und um den Entwurf des Vorschaltgesetzes keine Aussagen sowie Regelungen für den Verbleib der Beschäftigten und Beamten gibt. „Die Landesregierung hat es bisher versäumt, frühzeitig eine Regelung in Form eines Personalüberleitungskonzeptes oder einer Vereinbarung einer erweiterten Beteiligung mit den Spitzenverbänden zu suchen“, so der Gewerkschaftsvertreter. Er führte an: „Wir sprechen hier über eine Reform der gesamten Landesverwaltung, die Auswirkungen auf weite Teile der kommunalen Verwaltung haben wird. Doch bislang hat keiner an die gedacht, die täglich für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung in Thüringen stehen!“ Allein im Leitbild „zukunftsfähiges Thüringen waren Aussagen zum Verbleib des Personals dem Innenminister gerade einmal 5 Zeilen (475-479) von 508 Zeilen (ca. 1 Prozent) wert.

Liebermann befürchtet, dass sich die Mängel im Verfahren bei der Rekommunalisierung der Grundschulhorte sich wiederholen werden. Er fordert: „Erst müssen die Rahmenbedingungen für das Personal stehen – dann kann Veränderung erfolgen!“

Der tbb setzt sich für einen gesetzlich geregelten Übergang der Tarifbeschäftigten und der Beamten ein. Die Regelungen zum Personalübergang müssen in den Grundzügen schon hier in das Gesetz oder zumindest parallel dazu mit aufgenommen werden.

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