09. Juli 2015
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Beamtenbund zufrieden mit Bildungsfreistellungsgesetz

„Der jahrzehntelange Kampf um Bildungsfreistellung hat sich gelohnt“, äußerte sich der Landesvorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen Helmut Liebermann und zeigte sich zufrieden mit dem gestern verabschiedeten Bildungsfreistellungsgesetz.

Das Thüringer Landeskabinett hatte am 3. März 2015 den Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung beschlossen. Auch Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst in Thüringen erhalten damit die Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden, gesellschaftspolitisch zu informieren sowie Kenntnisse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit zu erwerben. Dafür werden sie von ihrem Arbeitgeber bis zu fünf Tage pro Jahr freigestellt. „Für unsere Mitglieder an den Schulen und Hochschulen, die mit der Unterrichtung oder Betreuung der Schüler betraut sind, ist es besonders positiv, dass das Gesetz ihnen im Ausnahmefall auch Bildungsfreistellung außerhalb der vorlesungsfreien oder unterrichtsfreien Zeit ermöglicht“, so Liebermann.

Der tbb hatte die Möglichkeit von Bildungsfreistellung im Ausnahmefall auch während der Unterrichts- bzw. Vorlesungszeit zuletzt im Rahmen der Anhörung zum Bildungsfreistellungsgesetz im Thüringer Landtag gefordert. So sind im Einzelfall abweichende Entscheidungen möglich, da nicht alle förderlichen oder notwendigen Weiterbildungen im Sinne dieses Gesetzes in der unterrichtsfreien Zeit der Thüringer Schulen angeboten werden.

Die Verabschiedung eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes entspricht einer langjährigen Forderung des tbb. Liebermann bezeichnete das Gesetz als notwendigen weiteren kleinen Mosaikstein zur Herstellung der inneren Einheit Deutschlands.

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