Der Themenrucksack des Thüringer Beamtenbundes (tbb) zum Spitzengespräch am 28. Juli 2026 mit der Thüringer Finanzministerin Katja Wolf konnte nicht voller sein. Wie hoch das Gespräch angesetzt war, zeigte sich in der personellen Besetzung der Teilnehmer auf beiden Seiten. Der tbb war vertreten durch den Landesvorsitzenden Frank Schönborn, Stellvertreterin Nicole Siebert, Stellvertreter Tim Reukauf, Stellvertreterin Kristin Arnold, Schatzmeister Jan Freyer und der Jugendvorsitzenden Saskia Grimm. Für das Thüringer Finanzministerium nahmen neben der Finanzministerin Katja Wolf teil: Herr Machts, Herr Dr. Heber und Herr Carl.
Mediale Unstimmigkeiten zu den fortwährenden Problemen in der Thüringer Beihilfestelle hinsichtlich der langen Bearbeitungszeiten sowie der Thüringer Beamtenbesoldung 2026 - 2028 ließen im Vorfeld erahnen, dass sich zum Gespräch konträre Ansichten gegenüberstehen und der Gesprächsverlauf kein leichter sein wird. Diese beiden Kernthemen beschäftigen die Thüringer Beamtinnen und Beamten aktuell enorm. Doch dies waren längst nicht alle Themen, die es galt, mit der Finanzministerin zu besprechen.
Zu den langen Bearbeitungszeiten der Thüringer Beihilfestelle hatte sich der tbb bereits umfassend geäußert und sein Unverständnis zur Situation dargelegt. Der tbb ließ nichts unversucht, nochmals direkt nachzuhaken, welche personellen und strukturellen Maßnahmen getroffen wurden und zukünftig getroffen werden, um den Bearbeitungsstau endlich entgegenzuwirken. Neben der beabsichtigten Vergabe an externe Dienstleister schon ab September 2026, so Frau Finanzministerin, verweist der tbb auf die Antwort des Thüringer Finanzministeriums auf die Kleine Anfrage Bearbeitungszeiten in der Thüringer Beihilfestelle – Teil I - Drs.: 8/3838 und die Antwort zur Kleinen Anfrage Bearbeitungszeiten in der Thüringer Beihilfestelle – Teil II - Drs.: 8/3839.
Hinzu kommen weitere Fragen zur Beihilfe. Die halbjährliche Beantragung des anteiligen Pflegegelds und die tatsächliche Spitzabrechnung im Nachgang, führen zu Rückfragen des tbb. Dem tbb verwundert, warum sich wiederkehrende Anträge nicht automatisieren lassen.
Die Ministerin führte aus, dass sich bei der Beantragung von Pflegeleistungen ab Januar 2027 eine jährliche Antragstellung forciert wird. Hierzu bedingt es zunächst eine Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung.
Vielen Beschäftigten der Baby-Boomer-Generation brennt auch das Thema der langen Bearbeitungszeiten zur Zwischenberechnung des Pensionsanspruchs unter den Nägeln. Beschäftigte des Freistaats teilten dem tbb eine Bearbeitungszeit von aktuell drei Jahren! mit.
Beschäftigte, deren Pensionierung unmittelbar bevorsteht, erhalten nach Aussagen des Finanzministeriums, zeitnah eine Rückmeldung zu ihrer Berechnung, wohingegen Beschäftigte mit dem Wunsch zur Zwischenberechnung durchaus mit einer Bearbeitungszeit von drei Jahren aktuell rechnen müssen. Perspektivisch sollen ab 2027 Berechnungswünsche schneller realisiert werden. Es steht den Beamtinnen und Beamten jederzeit frei, den vorhandenen Pensionsrechner zu nutzen, so das TFM. Der tbb moniert, dass der Pensionsrechner keine individuellen Sachverhalte deckt und sich die Beschäftigten individuelle und zeitnahe Pensionsberechnungen und Versorgungsauskünfte wünschen.
Das Thema Beihilfe war das mediale Sommerloch 2026. Dabei erwarten die Beamtinnen und Beamten nicht nur bei der Beihilfebearbeitung auf ein deutliches Signal ihres Dienstherrn, sondern auch auf eine Korrektur des vorliegenden Gesetzentwurfs zum Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028. Dem Gesetzentwurf vorausgegangen, war ein höchst richterliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches eine nicht amtsangemessene Alimentation / Besoldung über Jahre hinweg attestierte.
Die Landesregierung plant, die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2026 (inhaltsgleich zum Tarifabschluss TV-L vom 14.02.2026) anzuheben und allen Beamten für das Jahr 2025 eine Besoldungsnachzahlung zu gewähren. Als weiteren Bestandteil der Thüringer Besoldungsreform sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung der familienbezogenen Zuschläge sowie die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung von 4,8 Prozent vor.
Deutliche Kritik richtet sich gegen die geplante Unterscheidung der Nachzahlungen bis zum Jahr 2008 zwischen aktiven Klägern, eingelegten Widerspruchsführern und nicht eingelegten Widerspruchsführern. Dem Gesetzentwurf ist zurecht deutlich die Aussage zu entnehmen, dass der Freistaat Thüringen seine Beamtinnen und Beamten seit dem Jahr 2008 bis heute verfassungswidrig zu niedrig besoldet und damit seit fast 20 Jahren. In der Konsequenz stehen daher, nach Meinung des tbb, allen Thüringer Beamten eine Nachzahlung zu, denn der Dienst wurde von allen Beamtinnen und Beamten stets im Treueverhältnis verrichtet. Nochmals warnt der tbb die Finanzministerin davor, Beamte in Gewinner und Verlierer einzuteilen, sollte die Ungleichbehandlung der geplanten Besoldungsnachzahlungen nicht geändert werden. Dies trägt nicht zur Wertschätzung und zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei.
Neben der geplanten Besoldungsreform zur Umsetzung der Verfassungsmäßigkeit der amtsangemessenen Alimentation erwägt der Gesetzgeber auch sogenannte "Gegenleistungen". Die notwendige und überfällige Anhebung der Thüringer Besoldungsentwicklung mit drei Gegenleistungen zu kompensieren, wird als zusätzliches Katz- und Mausspiel verknüpft und hat mit dem reinen Besoldungsgesetz nichts zu tun.
Für Thüringen lehnt der tbb die drei neuen Regelungen zur Reduktion der Personalausgaben ab: Diese wären:
Die geplante Streichung des AZV-Tags
Anhebung der Altersgrenze von 62 auf 63 Jahre
Voraussetzungslose Teilzeit nur noch mit mind. 75 Prozent
Das Finanzministerium sieht sich weiterhin von der Richtigkeit des jetzigen Thüringer Besoldungsentwurfs (nach Maßgabe des BVerfG) bestätigt. Es bleibt abzuwarten, wie und ob der Besoldungsgesetzentwurf durch das laufende Anhörungsverfahren des Haushalts- und Finanzausschusses nochmal nachgefasst wird.
Ferner erwarten tbb und TFM noch in diesem Jahr grundlegende Urteile vom BVerfG u.a. zum Alleinverdienermodell.
Das Ende des Gesprächs war nicht das Ende der vielen Fragen und Forderungen des tbb an die Finanzministerin. Der tbb überreichte der Finanzministerin einen Fragenkatalog aus den Mitgliedsbereichen: Justiz, Bildung, Finanzen, Nachwuchs und Digitalisierung, die nun in den einzelnen Fachbereichen bearbeitet werden. Hierzu erwartet der tbb - Antworten, auf die vielen Facetten des öffentlichen Dienstes.
60 Minuten Gesprächszeit reichten aus, um gegenseitige Probleme anzusprechen und zu erörtern. 60 Minuten Gesprächszeit reichten jedoch nicht aus, um alle offenen Fragen abschließend verbindlich zu beantworten.
Hier bleibt nur versichert, dass der tbb den Blick auf den weiteren Verlauf kritisch begleitet und sich im Sinne seiner Mitglieder einmischt.