24. August 2020
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Verwaltungsdigitalisierung

Beihilfeantrag auch online möglich

Wie das TFM in einer Medieninformation vom 20.08.2020 berichtet können Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte ihre Beihilfe-Anträge seit Juli online stellen. Das Thüringer Finanzministerium hat dazu mit der Beihilfestelle in Gera ein digitales Verfahren entwickelt.

Ministerin Taubert dazu: „Damit stellt der Freistaat seinen Beamten, aber auch den Pensionären einen nutzerfreundlichen Service zur Verfügung.“ Sie erläutert: „Mit dem Online-Verfahren kann der Antrag mit abfotografierten oder eingescannten Rechnungsbelegen nun unkompliziert an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein schriftlicher Antrag oder die Belege in Papierform sind nicht mehr notwendig. Das handschriftliche Ausfüllen und das Ausdrucken entfallen – Aufwand und Papier werden gespart. Durch die Registrierung bei dem Thüringer Servicekonto werden persönliche Daten automatisch in den Antrag übernommen.“
Der Freistaat baut seine digitalen Services aus. Das Online-Verfahren zum Kurzantrag auf Beihilfe ist der Startpunkt für weitere Digitalisierungsvorhaben, die die Arbeit der Verwaltung effektiver gestalten sollen. Seit Juli sind 700 Anträge in der Beihilfestelle eingegangen. In Zukunft wird damit gerechnet, dass etwa die Hälfte der Anträge digital eingehen. Rund 11.000 Beihilfe-Anträge werden von der Beihilfestelle in Gera im Monat bearbeitet. Insgesamt 30.000 Beamte und 11.000 Pensionäre zählt der Freistaat, die das neue digitale Verfahren nutzen können.


Zur Beihilfe: Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte erhalten einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherren, also dem Staat, zurück. Hierfür müssen sie einen Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung stellen. Die Antragstellung in Papierform ist weiterhin möglich.

 

Link zu Informationen zum Antrag und der Link zum elektronischen Antragsverfahren

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