10. September 2015
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Besoldungsanpassung in erster Lesung im Landtag - Beamtenbund stellt Amtsangemessenheit in Frage

Rückwirkend zum 1. März 2015 stiegen in Thüringen die Gehälter der Angestellten im Landesdienst, rückwirkend zum 1. Januar 2015 die Diäten der Thüringer Abgeordneten. Der Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung für die Thüringer Landes- und Kommunalbeamten steht heute endlich zur 1. Lesung auf der Tagesordnung des Thüringer Landtags und sieht vor, dass in den Jahren 2015 und 2016 eine um jeweils sechs Monate versetzte Übernahme des Tarifergebnisses erfolgen soll, d.h. jeweils erst zum 1. September.

Warum es fünf Monate dauern musste, bis dem Landtag überhaupt ein Gesetzentwurf zugeleitet wurde, bleibt das Geheimnis der Landesregierung. So spät hat in dieser Frage noch keine der bisherigen Thüringer Landesregierungen gehandelt, kritisiert der Vorsitzende des tbb Helmut Liebermann. Er ärgert sich auch über mangelnden Respekt gegenüber den Betroffenen, denn darüber hinaus habe sich die Regierung nicht einmal die Mühe gemacht, die sechsmonatige Verschiebung zu begründen, obwohl eine Regelung zu Lasten der Beamten laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begründen wäre. Dieses höchste Gericht hatte ausgeführt, das besondere Treueverhältnis verpflichte Beamte nämlich nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen (vgl. BVerfG 2 BvL 17/09 u. a. Rdnr. 127).

Sollte das Gesetz in seiner jetzt vorliegenden Fassung beschlossen werden, würden den Beamten allein damit Einbußen für 2015 und 2016 in Höhe von 2,2 Prozent gegenüber den Tarifbeschäftigten auferlegt. Ein Kriterium für eine verfassungswidrige Unteralimentation wäre es, wenn innerhalb eines 15-Jahres-Zeitraumes die Gesamtalimentation um mehr als 5 Prozent gegenüber der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst zurückbliebe. Es ist eine Traurigkeit, vor diesem Hintergrund die Verfassungsmäßigkeit der Thüringer Besoldung einer kritischen Prüfung unterziehen zu müssen. Die erkennbare Geringschätzung der Leistungen der Statusgruppe der Beamtinnen und Beamten aller betroffenen Berufe ist eine deutliche politische Aussage. Die Worte von Ministerpräsident Ramelow, dass Beamte nicht als Sparbüchse missbraucht werden dürfen, werden da zwangsläufig als unglaubwürdig und leere Versprechung empfunden, beschreibt der tbb-Vorsitzende die aktuelle Situation.

Es gehört zum Wesen der parlamentarischen Demokratie, dass praktisch kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es als Entwurf eingebracht worden war. Es liegt jetzt in der Zuständigkeit der Abgeordneten der Regierungskoalition, die Mängel des Entwurfes zu beseitigen und einer Spaltung des Thüringer öffentlichen Dienstes entgegen zu wirken, argumentiert Liebermann. Und weiter: Die Glaubwürdigkeit der Abgeordneten wird an ihren Entscheidungen gemessen werden, nicht an ihren Worten.

Eventuelle Gedankenspiele, die Absenkung der Besoldungserhöhung um 0,2 Prozent (1,9 statt 2,1 Prozent 2015, 2,1 statt 2,3 Prozent 2016) zur Haushaltssanierung zu verwenden, schiebt Liebermann einen Riegel vor: Das wäre gesetzeswidrig, ein klarer Verstoß gegen das Thüringer Besoldungsgesetz, und die Absenkung wäre nicht mehr zu rechtfertigen. In § 64 Abs. 1 dieses Gesetzes ist geregelt: Die Mittel der Sondervermögen dürfen nur zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben verwendet werden.

PDF zur Meldung: Besoldungsanpassung in erster Lesung im Landtag - Beamtenbund stellt Amtsangemessenheit in Frage

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