03. April 2019
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Übertragung Tarifergebnis 2019 auf Beamte

Besoldungsanpassungsgesetz im Landtag

Am 20.03.2019 haben die Fraktionen der rot-rot-grünen Koalition einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung in den Thüringer Landtag ein-gebracht. Vergangenen Donnerstag, 28.03.2019 hat dieser bereits die erste Lesung durchlaufen. Die Grundforderungen des tbb nach zeitgleicher und systemgerechter Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung sind in diesem Entwurf berücksichtigt.

 

Der Entwurf beinhaltet die zum Tarifbereich zeitgleiche Erhöhung der Beträge der Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2019 um 3,2 v.H, zum 1. Januar 2020 um weitere 3,2 v.H. sowie darauf zum 1. Januar 2021 um 1,4 v.H. Das sind insgesamt 7,99 v.H. 2021 gegenüber 2018.

Die prozentualen Anhebungen erfolgen auch für den Familienzuschlag, die Amtszulagen und die allgemeine Zulage sowie für bestimmte Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütung. Ebenfalls erhöhen sich die Beträge der verschiedenen Zuschläge und des Überleitungsausgleichs in der Anlage des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes.

Die Anwärterbezüge werden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro angehoben.

 

Finanzministerin Heike Taubert hatte den tbb bereits vorab informiert, dass sich die Landesregierung darauf verständigt hatte, wegen der Besonderheiten im Wahljahr vom üblichen Gesetzgebungsverfahren abzuweichen und statt dessen die Koalitionsfraktionen zu bitten, direkt einen Entwurf ins parlamentarische Verfahren zu geben, um auf diese Weise noch vor der Sommerpause das Verfahren mit einem Gesetzesbeschluss des Landtages abzuschließen.

Der Entwurf wurde im Ergebnis der ersten Lesung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wir gehen davon aus, dass dieser Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am Freitag, 12. April 2019 eine Anhörung beschließen wird.

Der tbb hat sich in seiner Kommission Dienstrecht zur Besoldungsanpassung positioniert.

Hart diskutiert, aber letztendlich als Änderung für diesen Gesetzentwurf durch die Kommission auch wegen der Zeitnot nicht gefordert wurde eine Forderung aus den Reihen der Mitglieder nach Erhöhung des Eingangsamtes des mittleren und gehobenen Dienstes als inhaltliche Umsetzung des tariflich vereinbarten Mindestbetrages.

Die Unterschiede zwischen Tarifergebnis und vorgesehener besoldungsrechtlicher Übertragung gehen vereinfacht aus der folgenden Grafik hervor.

 


In beiden Systemen wird das Gesamtvolumen gleichermaßen in den bekannten drei Jahresschritten um 3,2%, nochmals 3,2% und darauf 1,4% erhöht.

Im Tarifbereich werden die unteren Entgeltgruppen durch die Anwendung der Mindestbeträge sowie die Eingangsstufe prozentual höher angehoben. Die von diesen Sonderregelungen nicht erfassten Fälle (höhere Entgeltgruppen ab Stufe 2) werden um die abgesenkten Prozentsätze von 3,01 statt 3,2 in 2019, 3,12 statt 3,2 in 2020 sowie 1,29 statt 1,4 in 2021 angehoben. Mit dieser geringeren Anhebung werden die Vergünstigungen in den unteren Entgeltgruppen und in der Eingangsstufe kompensiert.

Im Besoldungsbereich sind laut Gesetzesbegründung die von einer einheitlichen prozentualen Erhöhung in einzelnen Stufen abweichenden Regelungen (unterschiedliche Prozentsätze für verschiedene Bereiche) nicht anwendbar, da sie die relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verändern und damit das verfassungsrechtliche Abstandsgebot verletzen würden.

Unsere Kommission Dienstrecht hat auch berücksichtigt, dass Thüringen mit dem Amt A6 als niedrigste Besoldungsgruppe bundesweit den Spitzenplatz einnimmt.

In der Kommission haben wir uns schließlich darauf verständigt, dass wir in diesem ersten Schritt den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und die in ihm enthaltenen Übertragungen auf die Beamten ohne Zusatzforderungen akzeptieren.

Zusätzliche Forderungen im parlamentarischen Ablauf dürften zusätzliche Debatten auslösen und das Verfahren eventuell stark verzögern. Im ungünstigsten Fall könnte das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause nicht mehr abgeschlossen werden, entgegen der verkündeten Absicht der Finanzministerin, zum Nachteil unserer Mitglieder. Die Handlungsfähigkeit des Landtages nach der Sommerpause unmittelbar vor der Wahl wurde als zweifelhaft eingeschätzt.

Die Berücksichtigung von Zusatzforderungen mit materiellem Gehalt hätte bei systemgerechter Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung darüber hinaus die Folge, dass dieser materielle Gehalt als Kompensation zu einer geringeren Anhebung der Tabellenentgelte für die Mehrzahl aller Einzelfälle führen würde. Die Berücksichtigung weiterer Forderungen mit materielle Gehalt hat z.B. in Schleswig-Holstein zu einem Gesetzentwurf geführt, der die Anhebungsstufen für die Beamtenbesoldung wie im Tarifbereich auch zum 1. Januar 2019 um 3,01 Prozent, zum 1. Januar 2020 um 3,12 Prozent und  zum 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent vorsieht. Diesen Weg wollten wir für Thüringen ausdrücklich nicht einfordern.

Perspektivisch möchte sich der tbb z.B. für eine Anhebung der allgemeinen Stellenzulage einsetzen. Darüber hinaus macht es nach unserer Auffassung Sinn, gemeinsam und generell die Besoldungsstruktur anzufassen und zu bearbeiten. Diesbezüglich hoffen und wünschen wir uns die Unterstützung unserer Fachgewerkschaften.

Der komplette Text des Gesetzentwurfs kann in der Parlamentsdatenbank eingesehen und runtergeladen werden.

Diese Info als pdf-Datei zum Ausdrucken

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