01. September 2015
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Besoldungsanpassungsgesetz nicht vor Dezember, angekündigte Besoldungserhöhung dann rückwirkend ab September

Rückwirkend zum 1. März 2015 stiegen auch in Thüringen die Gehälter der Angestellten im Öffentlichen Dienst, rückwirkend zum 1. Januar 2015 die Diäten der Abgeordneten des Thüringer Landtages. Die Besoldungsanpassung für die Thüringer Landes- und Kommunalbeamten wird dem gegenüber voraussichtlich erst ab Dezember kommen, dann rückwirkend zum 1. September dieses Jahres.

Die Besoldungsanpassung für die Beamten wird durch ein Besoldungsanpassungsgesetz geregelt.

Anpassung mit 6 Monaten Verzögerung

Mit dem vorliegenden Entwurf ist eine Anhebung der Bezüge zum 1. September 2015 um 1,9 sowie zum 1. September 2016 um weitere 2,1 Prozent, mindestens aber 75 Euro, vorgesehen. Die Erhöhungen stellen eine wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses dar, da die dort vereinbarten Anpassungen systemgerecht zum weiteren Aufbau der Versorgungsrücklage um 0,2 Prozent gemindert werden.

Gleichklang der Statusgruppen ohne Grund aufgegeben

Für den tbb ist dabei nach wie vor inakzeptabel, dass der bewährte Gleichklang der Statusgruppen durch die beabsichtigte sechsmonatige Verschiebung der Anpassungen der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber den Tarifbeschäftigten zu Lasten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter aufgegeben wird. Dies stellt eine einseitige Benachteiligung einer Beschäftigtengruppe dar, die nicht zu rechtfertigen ist.

Wann ist mit der Anpassung zu rechnen

Folgender weiterer Weg des Gesetzentwurfes ist aus heutiger Sicht anzunehmen:

Besoldungsanpassungsgesetz nicht vor Dezember, angekündigte Besoldungserhöhung dann rückwirkend ab September (PDF)

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