07. August 2017
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Bessere Bezahlung doch für alle Regelschullehrer

Es war eine der entscheidenden Einigungen in den gemeinsamen Verhandlungen des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und des DGB (der GEW) mit der Thüringer Landesregierung zur Verbesserung der Besoldung der Thüringer Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer, dass alle diejenigen, die von der Fußnote 13 zur Besoldungsgruppe A12 erfasst sind, eine Amtszulage erhalten, die die Hälfte der Differenz zwischen A12 und A13 ausgleicht, unabhängig davon, ob das zu ändernde Besoldungsgesetz für Beamte unmittelbar anzuwenden ist oder für Tarifbeschäftigte in entsprechender Anwendung gilt

Nach einigen Irritationen hat Frau Staatssekretärin Ohler mit Schreiben vom 3. August an den tbb-Vorsitzenden Helmut Liebermann klargestellt, dass sich die Landesregierung an diese Vereinbarung mit den Bildungsgewerkschaften von tbb und DGB halten wird.

Ab 1. Januar 2018 werden folglich alle Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer mit einer Ausbildung für mindestens zwei Fächer der Thüringer Stundentafel von der Neuregelung erfasst sein, ganz gleich ob mit DDR-Ausbildung oder Ausbildung nach bundesdeutschem Recht. Der vereinbarte erste Schritt beinhaltet die Zahlung einer Amtszulage in Höhe von 255,92 Euro, für beide Statusgruppen in gleicher Höhe.

 

Schreiben des TMBJS vom 3. August 2017 (PDF)

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