03. November 2016
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Beteiligungsvereinbarung: tbb im Gespräch mit Innenminister Poppenhäger

Der Vorsitzende des tbb Helmut Liebermann und die Leiterin der Geschäftsstelle Maria Jäkel folgten am Donnerstag, 28. Oktober 2016, einer Einladung des Thüringer Innenministers Holger Poppenhäger. Thema war die zwischen DGB, tbb und Landesregierung seit 2010 bestehende Beteiligungsvereinbarung. Diese sichert dem tbb die frühzeitige Unterrichtung und Stellungnahmemöglichkeit bei Gesetzgebungsvorhaben, die den Beamtenbereich betreffen. Dazu sind ihm von Seiten der Ressorts die Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die allgemeine Regelungen beamtenrechtlicher Verhältnisse enthalten, bereits mit der Ressortabstimmung, also noch vor der ersten Kabinettsbefassung, zur Stellungnahme zuzuleiten.

Der tbb hatte bereits gegenüber dem Thüringer Ministerpräsidenten den Wunsch nach Ausweitung der Beteiligungsvereinbarung auch auf alle Regelungen im Rahmen der geplanten Verwaltungs- Kommunal- und Gebietsreform geäußert und dementsprechende Vorschläge zur Änderung der Beteiligungsvereinbarung unterbreitet. Diese Vorschläge hatte im Vorfeld des Gespräches die Kommission Dienstrecht erarbeitet. Minister Poppenhäger zeigte sich gegenüber den Wunsch um Mitsprache des tbb im Verwaltungsreformprozess offen. Innenstaatssekretär Götze gab jedoch zu bedenken, dass die Beteiligungsvereinbarung auf § 95 ThürBG fußt und eine Ausgestaltung dieser hier enthaltenen Beteiligung bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse vorsieht. Eine weitergehende Beteiligung, die –wie der tbb gewünscht hat sich auf alle Beschäftigten während der Verwaltungsreform bezöge - fuße nicht mehr auf § 95 ThürBG. Es wäre daher ratsam, dies separat voneinander zu behandeln.

Liebermann wiederholte im Gespräch seine Kritik, dass es noch vor der Verabschiedung des Grundsätzegesetzes einer Aussage idealerweise in diesem Gesetz bedürfe, was mit dem Personal im Landesdienst im Rahmen der Verwaltungsreform passiert. Darin müsse zwingend auch ein Verschlechterungsverbot neben Kündigungsschutz enthalten sein. Der tbb und seine Fachgewerkschaften hatten diese Kritik, dass solche Aussagen im bisherigen Prozess fehlen würden, bereits in zahlreichen Stellungnahmen zum Vorschalt- und Grundsätzegesetz vorgebracht.

Es wurden mit dem Minister mehrere Möglichkeiten diskutiert, u.a. die Einbeziehung in ein Gesetz, eine Vereinbarung über weitergehende Rechte im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses oder als Minimum eine gemeinsame Erklärung von Landesregierung und gewerkschaftlichen Spitzenverbänden, die Grundaussagen zum Personal des öffentlichen Dienstes enthält. Der Minister sagte zu, dass eine Aussage hierzu getroffen werden wird. Die inhaltliche Vorbereitung werde auf Arbeitsebene bis Mitte Dezember realisiert.

Minister Poppenhäger und Landesvorsitzender Liebermann verständigten sich darüber hinaus, dass die Gespräche zur Beteiligungsvereinbarung künftig halbjährlich angesetzt werden. Ein Gesprächstermin wurde fürs 1. Halbjahr 2017 avisiert.

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