03. August 2021
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Thüringer Beihilfestelle

E-Rezept auch für Privatversicherte?

Ab dem 1. Januar 2022 wird das E-Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel für Vertragsärzte sowie Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Pflicht. Privatversicherte sind von dieser Pflicht nicht erfasst. Insoweit ändert sich an der bisherigen Verfahrensweise nichts.

Bereits seit dem 1. Juli 2020 kann die Beihilfe auch elektronisch, mittels Online-Kurzantrag papierlos beantragt werden. Der Kurzantrag auf Beihilfe kann unter Beifügung der Belege über das Portal Online-Verwaltung Thüringen nach einer einmaligen Registrierung digital gestellt werden. Darauf wird auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Finanzen bei der Beihilfe unter der Rubrik „Aktuelle Hinweise“ hingewiesen.

Hier gelangen Sie zum Online-Kurzantrag:

Beihilfe | Thüringer Landesamt für Finanzen (thueringen.de) | Beihilfe online beantragen

Es erscheinen zwei blaue Felder. Das obere Feld führt zum Anlegen des Benutzerkontos und das untere blaue Feld führt zur Beantragung der Beihilfe. Viele der wiederkehrenden Fragen werden direkt darunter beantwortet.

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