Wie bereits berichtet erhalten neben den Thüringer Landesbeschäftigten auch Thüringens Landes- und Kommunalbeamte eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro im März. Auszubildende, Beamte auf Widerruf und jetzt auch Rechtsreferendare erhalten einmalig 650 Euro. Kommunale Beschäftigte in Thüringen hatten bereits im Dezember 2020 eine einmalige Sonderzahlung erhalten.
Der tbb ist hocherfreut, dass seine Kritik am ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung, dass Auszubildende in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, wie einige Referendare, von den Sonderzahlungen weiterhin ausgenommen waren, ernst genommen wurde. Der jetzt verabschiedete Entwurf ist noch im Haushalts- und Finanzausschuss um einen dementsprechenden Passus ergänzt worden. Damit erhalten jetzt auch 214 Rechtsreferendarinnen und -referendare die einmalige Zahlung in ihrer Ausbildung. (Von der Sonderzahlung weiterhin ausgeschlossen sind Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.)
Der Gesetzentwurf wurde von allen Parteien befürwortet, nur die FDP hatte sich enthalten. Aus Sicht der FDP war „…eben diese pauschale Zahlung nicht leistungsbegründend, sondern sie ist pauschal für alle. Es wird also nicht gefragt, wer tatsächlich mehr getan hat, wie die Diskussion zu Recht bei den Pflegekräften läuft, sondern tatsächlich bei der Frage an alle. Das hat vielleicht einen rechtlichen Hintergrund – Gleichbehandlungsgrundsatz –, aber wir sehen schon die Frage, dass nur derjenige auch Anspruch auf eine höherwertige Zahlung hat, der dann tatsächlich auch mehr Leistung erbracht hat.“ Auf Nachfrage der SPD war die FDP jedoch nicht bereit, diese Aussage näher auszuführen oder zu begründen. Auch einem angefragten Gegenvorschlag für eine Sonderzahlungsgewährung wurde mit dem pauschalen Hinweis auf Leistungsgerechtigkeit begegnet. Schade.
Gesetz- und Verordnungsblatt 6/2022
Hintergrund:
Landtag überträgt im Tarifabschluss TV-L vereinbarte Corona-Sonderzahlung auf Thüringer Beamte