24. Mai 2018
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Verwaltungsreform Thüringen

Erste Verhandlungsrunde

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

liebe Mitglieder,

in der Verhandlungsrunde am 18. Mai 2018 haben dbb und ver.di ihre Forderungen nach einer nachhaltigen und personalverträglichen Umsetzung der Verwaltungsreform erneuert. Gemeinsam mit der Arbeitgeberseite sind alle Beteiligten in konkrete Diskussionspunkte zum geplanten Tarifvertrag eingestiegen.

 

Kündigungsausschluss

Gewerkschaften und Vertreter der Landesregierung haben im ersten Termin bereits die Eckpfeiler des neuen Tarifvertrags zur Begleitung der Verwaltungsreform eingeschlagen. Es wird keine betriebsbedingten Beendigungskündigungen im Zuge der Reform geben. Weitere Voraussetzung für den dbb ist, dass eventuelle Änderungskündigungen auf absolut unvermeidbare Fälle beschränkt werden, wenn keine einvernehmliche Regelung zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber zu Stande kommen sollte. Zu diesem Punkt signalisierte die Landesregierung ihrerseits Verhandlungsbereitschaft.

Auf gutem Weg

Des Weiteren ist Ziel der Gewerkschaften, einen möglichst breiten Geltungsbereich zu vereinbaren, der auch künftige Reformvorhaben erfasst. „Unser Ziel ist es, Nachteile auf Seiten der Beschäftigten zu vermeiden", so Verhandlungsführer Sebastian Wiegandt vom dbb, „wir sind zuversichtlich, dass wir mit der Landesregierung hier einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss finden werden." Viele Fragen sind allerdings noch ungeklärt und sollen im Folgetermin Mitte Juli abgearbeitet werden. „Bis zur Einigung liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns", so Wiegandt abschließend.

 

Hintergrund:

In Thüringen steht mittlerweile fest, dass es nur noch eine Ver-waltungsreform innerhalb der Landesbehörden geben wird. Dies kann für manche Beschäftigte geringe bis gar keine Aus-wirkungen haben. Unter Umständen ändert sich nur die Zuord-nung zu einem Ministerium. Für andere könnten die Änderungen ganz erheblich sein und bis zum Wegfall des Arbeitsplatzes gehen. Deswegen ist der dbb im Gespräch mit dem Freistaat. Ziel ist es, die Nachteile zu vermeiden und den Übergang so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.

 

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