Bund und Länder haben am 5. Dezember 2025 eine föderale Modernisierungsagenda verabschiedet. Das Thüringer Entlastungsgesetz als föderale Modernisierungsagenda ist ein Teil der Strategie des Freistaats Thüringen, eine Staatsreform mit zahlreichen konkreten Maßnahmen für Bürger und Beschäftigten, um Verwaltungsabläufe zu deregulieren, zu vereinfachen, zu beschleunigen, Verwaltung zu entlasten und Bürokratie abzubauen.
Bevor das zweite Thüringer Entlastungsgesetz für Herbst 2026 erarbeitet werden soll, wurde am 26. Juni 2026 zunächst das erste Thüringer Entlastungsgesetz im Thüringer Landtag verabschiedet und nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt 6/2026 vom 23. Juli 2026 veröffentlicht. Von den ursprünglich eingebrachten 22 Gesetzen im Gesetzentwurf Drs.: 8/2487 wurden durch die Einbringung eines kurzfristigen Änderungsantrags Drs.: 8/3791 am 25. Juni 2026 lediglich 13 Gesetzen mehrheitlich zur Zustimmung verholfen.
Der tbb erkennt die Initiative der Landesregierung an, ein erstes Thüringer Entlastungsgesetz im Sinne einer zeitgemäßen Arbeitsstruktur zu schaffen, um der wachsenden Aufgabenvielfalt, der Demografie und der Kompatibilität von neuen IT-gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene mit der notwendigen Vernetzung der Landesebene Thüringen - unter Voraussetzung des Zustimmungsgesetzes zum NOOTS-Staatsvertrag zu digitalisieren, zu automatisieren und das Once-Only-Prinzip für Verwaltung und Bürger entsprechend eines Wandels hin zu einer modernen Zukunftsverwaltung mit rechtlichen und organisatorisch, notwendigen Änderungen von Gesetzen aktiv zu begleiten und zu implementieren.
In seiner Gesamtheit schätzte der tbb den Ursprungsentwurf in Teilen als ergänzungs- bzw. änderungsbedürftig ein. Verwaltungsentlastung darf nicht zu Lasten der Rechtssicherheit gehen. Als Erfolg wertet der tbb daher, die vollständige Aufhebung der beabsichtigten Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausübung der Verwaltungsgerichtsordnung. Der tbb stemmte sich dagegen, im Bereich Thüringer Vermessungs- und Katasterrecht bisherige Vorverfahren sowie die Möglichkeit von Widersprüchen abzuschaffen. Bedenken hatte der tbb auch beim Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz, Standarderprobungsgesetz für Kommunen, Thüringer Transparenzgesetz, Thüringer Vergabegesetz und dem Thüringer Waldgesetz. (Diese Gesetze sind nunmehr kein Bestandteil des ersten Thüringer Entlastungsgesetzes).
Die beabsichtigte jährliche Aufteilung der Entlastungsgesetze in einzelne Evaluierungsbereiche findet die Zustimmung des tbb. Das Tempo zur Beschleunigung des wichtigen Gesetzesvorhabens einigt den tbb und die Landesregierung zwar in der Sache, warnte jedoch bereits frühzeitig vor Gefahren beim möglichen Übersehen von weiteren Gesetzesanpassungen sowie die ungenügende Betrachtung des Beschäftigtendatenschutzes sowie die Auswirkung auf die Ressource Personal.
In den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung wurden die sieben Gesetze zurücküberwiesen, welche keine Berücksichtigung in das erste Thüringer Entlastungsgesetz fanden. In Anbetracht eines zweiten geplanten Entlastungsgesetzes ergeben sich weitere Prüfparameter