Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Frage nach einer pauschalen kostenfreien Stornierung von Fahrten aufgekommen. Nach Informationen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 02.04.2020 ist vorgesehen, dass Neubuchungen von Klassenfahrten für das Schuljahr 2020/2021 nur noch dann zulässig sind, wenn sie problemlos rückgängig gemacht bzw. kostenfrei storniert werden können.
Diese Forderung entspricht nicht dem BGB, unterläuft das System von Dienstleistungen und sollte präzisiert werden. Die Unterzeichner fordern die Thüringer Landesregierung auf, Wandertage und Klassenfahrten im Sinne des Lernens am anderen Ort mit neuer Rechtsgrundlage und unter Vermeidung von einseitiger Belastung der Beteiligten sofort wieder zu ermöglichen.
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