21. Dezember 2020
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Homeoffice im Öffentlichen Dienst

Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Gefahr

Der von der Landesregierung geforderte Einsatz im Homeoffice kommt aufgrund fehlender digitaler Möglichkeiten an seine Grenzen. Während Thüringen sich nunmehr im zweiten umfangreichen Lockdown befindet und der Ministerpräsident den dringenden Appell an alle Unternehmer gerichtet hat, alle Beschäftigten in das so genannte Homeoffice zu schicken, mehren sich erneut die Beschwerden über die mangelhafte IT-Ausstattung der Thüringer Landesverwaltung.

Homeoffice in weiten Teilen der Landesverwaltung nicht möglich

Aus diesem Grund ist in vielen Teilen der Thüringer Landesverwaltung ein Arbeiten aus dem Homeoffice heraus nicht möglich, so dass im Ergebnis die Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung zunehmend an ihre Grenzen gelangt. Weiter spielt der Dienstherr mit der Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus Sicht des tbb besteht aktuell eine zunehmende Verletzung der Fürsorgeverpflichtung des öffentlichen Dienstherrn.

So führt der Landesvorsitzende des Thüringer Beamtenbundes und Tarifunion (tbb) dazu aus, dass das Land Thüringen in Fragen der digitalen Ausstattung auch auf die zweite Corona-Welle absolut unzureichend vorbereitet ist.

„Derzeit scheitert vieles an den internen Strukturen, insbesondere des internen Dienstleisters IT-Thüringen“, so Schönborn dazu. „Die Kolleginnen und Kollegen sollen und wollen ihre Arbeitsplätze ins Homeoffice verlegen, sind dort aber nicht arbeitsfähig, weil beispielsweise die bestellten Laptops noch nicht geliefert sind, zu wenig IT-Fachkräfte diese supporten könnten, ihre eigene Technik mit der Landestechnik nicht kompatibel ist oder es spätestens an datenschutzrechtlichen Hürden scheitert, die man längst hätte beheben können bzw. die teilweise nochmals verschärft wurden.“ Dabei moniert der tbb in aller ersten Linie den Umstand, dass seitens des Finanzministeriums scheinbar die Zeit nach der ersten Lockdown-Situation komplett ungenutzt blieb.

Offensichtlich war man froh, dass die Landesverwaltung im Frühjahr dank ihrer hochmotivierten Beschäftigten dafür gesorgt hat, dass Thüringen vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Man hat den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung, insbesondere für den Aspekt Homeoffice, sträflich vernachlässigt. Dazu der tbb Landesvorsitzende Frank Schönborn: „Es kann doch nicht richtig sein, dass sich Kabinettsmitglieder auf Bundes- und Landesebene bis hin zur Bundeskanzlerin ausdrücklich für die Verlegung ins Homeoffice aussprechen, unsere Beschäftigten dort aber nicht arbeiten können, weil das Land zwingend notwendige Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen kann.“ Weiter warnt Schönborn vor weitreichenden Auswirkungen auf die Thüringer Bevölkerung: „Wenn jetzt nicht mit Hochdruck an sofortigen und praktikablen Lösungen gearbeitet wird, dann werden die Bürgerinnen und Bürger, sowie insbesondere die Thüringer Wirtschaft, die Auswirkungen direkt spüren.“

Als Beispiele nennt Schönborn dabei nicht zu bearbeitende Steuererklärungen oder Stundungsanträge, sich deutlich verzögernde Antragsverfahren, bis hin zu ausbleibenden Genehmigungsbescheiden, beispielsweise für Bauvorhaben.

„Das Land Thüringen und damit insbesondere die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie die Thüringer Wirtschaft, werden in den kommenden Jahren für diese Versäumnisse des Jahres 2020 teuer bezahlen. Niemand hat mit dieser Krise rechnen können, aber dass wir nach fast einem Jahr diese Grundprobleme der Thüringer Verwaltungsdigitalisierung nicht in den Griff bekommen haben, ist ein Trauerspiel“, so Schönborn dazu abschließend.

In der Landesverwaltung nutzen nach eigenen Angaben etwa 3.000 Bedienstete Tele-, Heim- und mobile Arbeitsplätze. Mehr als 60.000 Beschäftigte arbeiten im Landesdienst.

Familien sind systemrelevant

Darüber hinaus appelliert der tbb Vorsitzende an die Landesregierung, die Voraussetzungen an einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen mit Augenmaß zu setzen. „Wir können nicht mehr von vorrübergehenden Situationen sprechen und brauchen Lösungen, die auch in einer länger andauernden Lock-Down-Phase tragen. Das kann nicht der Verweis auf Urlaub sein. Urlaub soll zusammenhängend gewährt werden und dient der Erholung!“, so Schönborn. Er verweist aber auch auf die spezielle Situation der Familien: „Ein fehlender Betreuungsplatz versetzt die Mehrheit der Eltern in eine Zwangssituation, zu entscheiden, auf welches Gehalt in der Familie verzichtet werden kann.  Für Familien, in denen nur ein Elternteil systemrelevant beschäftigt ist, impliziert dies, dass der andere Elternteil die Kinderbetreuung übernehmen muss, unabhängig von der Höhe des Gehaltes. Das bringt Familien an den Rand der Existenz, gerade wenn Kredite laufen oder der Haushalt eh recht eng gestrickt ist“, berichtet Schönborn.

Mit Blick auf die Tatsache, dass im öffentlichen Dienst sich nicht alle Berufe für Homeoffice eignen bzw. Homeoffice auch nur in begrenzten Umfang angeboten werden kann, sollte das aktuell bestehende Notbetreuungsangebot durch Kindergärten und Grundschulen daher nur nach Abwägung aller Faktoren eingeschränkt werden.

tbb-konkret als PDF

Auszug aus Antwort auf die Kleine Anfrage 7_4077

 

Versicherungsschutz | Sicher zu Hause arbeiten

ein PR-Artikel des dbb vorsorgewerk

Mit nur drei Versicherungen sind die meisten Risiken bei dienstlichen Tätigkeiten daheim abgedeckt. Es sollte aber unbedingt der konkrete Leistungsumfang der Policen überprüft werden.

Während der Hochphase der Corona-Pandemie sollen es bis zu 60 Prozent gewesen sein, die ihre Arbeit mit nach Hause nahmen. Kann man an Bequemlichkeit oder technischer Ausstattung Einschränkungen in Kauf nehmen, sollte das für den Versicherungsschutz nicht gelten. Denn auch in den eigenen vier Wänden kann während der Arbeitszeit einiges passieren, das teure Folgen haben kann.

Zwar findet das Arbeitsschutzgesetz auch beim mobilen Arbeiten Anwendung. Und soweit es als abhängige Beschäftigung ausgeübt wird, besteht der allgemeine Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung bzw. Unfallfürsorge. Allerdings ergeben sich schnell Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich unversicherter privater Verrichtung und versicherter betrieblicher Tätigkeit. Und selbst die detaillierteste Dienst- oder Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten kann nicht alle Eventualitäten vorhersehen und eindeutig regeln.

Das dbb vorsorgewerk empfiehlt daher drei Versicherungen, die unbedingt privat abgeschlossen werden sollten, wenn in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus gearbeitet wird.

Wichtig: Unfallversicherung

Fakt ist: Die meisten Unfälle passieren zu Hause. Bleibt man im Homeoffice, erhöht sich zwangsläufig das Risiko, zu stolpern oder auszurutschen. Die Medien berichten dann gerne über gerichtliche Streitfälle, ob der Gang zur Toilette über den Dienstherrn bzw. Arbeitgeber abgesichert war. Wer es nicht darauf ankommen lassen will, schließt eine Risiko-Unfallversicherung ab. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung, langjähriger und exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk, erhalten dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen dabei 23% Beitragsnachlass*.

Wichtig: Hausratversicherung

Fakt ist: Die meisten haben bereits vor längerem eine Hausratversicherung abgeschlossen. Doch können Sie spontan sagen, ob Arbeitsmittel inkludiert sind (Stichwort: mitversichertes fremdes Eigentum)? Und wann haben Sie zuletzt geprüft, ob die Versicherungssumme noch ausreichend ist?

Mit der BOXflex Hausratversicherung der DBV über das dbb vorsorgewerk gibt es keine Absicherungslücken und dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen profitieren von 23% Beitragsnachlass*.

Wichtig: Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht

Fakt ist: Fehler passieren. Am Dienstort, auf dem Arbeitsweg oder im Homeoffice. Ärger kann es zum Beispiel geben, wenn durch grob fahrlässige Handlungen dienstliche Arbeitsgeräte (die man mit ins Homeoffice genommen hat) beschädigt werden oder gar wichtige Arbeitsunterlagen abhandenkommen.

Auch hierfür hat die DBV mit der BOXflex Privathaftpflichtversicherung ein passendes Angebot (mit 23% Beitragsnachlass* als Mitgliedsvorteil). Diese sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst aber unbedingt um eine Diensthaftpflichtversicherung aufstocken. Bei der DBV kostet sie für Berufe im Sicherheitsbereich rund 6 Euro pro Monat, für alle anderen Berufe (z.B. in Verwaltung und Bildung) ca. 70 Cent pro Monat. Ein großer Vorteil bei der DBV: Alle weiteren im Haushalt lebenden Personen, die ebenfalls im Öffentlichen Dienst tätig sind, sind automatisch mit diensthaftpflichtversichert. Den Haftungsschutz komplettiert der Baustein Vermögensschadenhaftpflicht. Denn Amtspflichtverletzungen (auch aus dem Homeoffice) können hohe Schadenersatzforderungen zur Folge haben.

Als Ergänzung: Rechtsschutz

Läuft beim mobilen Arbeiten etwas schief, ist die Einschätzung der Situation nicht selten umstritten. Dann ist es hilfreich, auch auf eine gute Rechtsschutzversicherung zurückgreifen zu können. Beim dbb vorsorgewerk finden Sie über einen Vergleichsrechner, auf die spezifischen Belange des öffentlichen Dienstes abgestimmte, Rechtsschutz-Angebote – mit bis zu 15% Mitgliedsvorteil!

Lassen Sie sich beraten!

Die Kundenberater des dbb vorsorgewerk sind telefonisch - montags bis freitags von 10 Uhr bis 16 Uhr unter 030 4081 6444 erreichbar oder per E-Mail an vorsorgewerk@dbb.de. Sprechen Sie sie auch auf den Rabatt an, der durch das Bündeln mehrerer BOXflex-Produkte der DBV möglich ist. Auf Wunsch wird zudem ein Berater vor Ort vermittelt.

www.dbb-vorteilswelt.de/versicherung

3% Beitragsnachlass für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen beim Neuabschluss. Bis 31.01.2021 zusätzlich 20% Aktionsrabatt für die ersten 100 Abschlüsse. Aktionsrabatt nur verfügbar über die Kundenberatung des dbb vorsorgewerk.

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