08. Januar 2021
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Amtsangemessene Alimentation nach BVerfGE

Gemeinsame Forderung nach bundeseinheitlicher Besoldung Gemeinsame Aktion von tbb, dbb und allen dbb Landesbünden

Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten „Grundbesoldung“ in Berlin sowie zur Unteralimentierung „kinderreicher Beamtenfamilien“ in Nordrhein-Westfalen und wegen der herausragenden und langfristigen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht haben der tbb, der und auch alle anderen dbb Landesbünden die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am 8. 1. 2021 aufgefordert, die Verfassungsvorgaben für die Vergangenheit umgehend zu erfüllen und für die Zukunft die Unterstützung bei der zwingenden Neugestaltung angeboten.

Bundeseinheitliche Lösung

Unsere Verfassung/ unser Grundgesetz gilt überall in Deutschland und es kann nicht sein, dass bei Beamtinnen und Beamten die täglich ihren Dienst verrichten der Abstand zu den staatlichen Leistungen zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Die gemeinsame Aktion ist getragen von dem Willen, auf der Basis von einheitlichen Grundlagen mit allen Ländern und dem Bund einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige Regelungen zu erarbeiten.   Denn seit dem Jahr 2006 hat sich die Besoldung im Bund und in den Ländern höchst unterschiedlich entwickelt und mittlerweile haben wir 17 verschiedene Besoldungsgesetze. Es ist zu befürchten, dass jedes Bundesland inklusive Bund eigene und damit unterschiedliche „Lösungen“ für sich findet.

Der tbb setzt sich gemeinsam mit den anderen dafür ein, dass für die Zukunft Lösungen anzustreben, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der Besoldung der Beamten sicherstellen.

Zur Ausgangslage:

Es bestehen unabwendbare Handlungsnotwendigkeiten, weil die Besoldung für die mehr als 1,8 Millionen Beamten und Beamten in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Mindestalimentation und im Bereich der Alimentation für Familien in weiten Teilen verfassungswidrig zu niedrig ist. Für die Vergangenheit stehen deshalb hunderttausenden von Beamten Nachzahlungsansprüche (die Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben haben) zu. Für die Zukunft müssen spätestens ab Mitte des Jahres 2021 verfassungskonforme Regelungen getroffen werden.

Ein Schreiben an die zuständige Ministerin in Thüringen erfolgte.

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