03. Juni 2026
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Pressemeldung: Gesetzentwurf als Formulierungshilfe an Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag

Geplanter Thüringer Beamtenbesoldungsgesetzentwurf ringt um Verständnis - tbb äußert Kritik

In der live gestreamten Regierungsmedienkonferenz* am 2. Juni 2026 stellte die Finanzministerin Katja Wolf den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028) vor.

* Der Livestream wurde aufgenommen und ist hier online auf  Youtube verlinkt.

Der tbb wollte sich in der frühen Phase der Gesetzentstehung nicht öffentlich äußern, sieht sich jedoch veranlasst, zur aktuellen Berichterstattung zum Besoldungsgesetz, den geplanten dienstrechtlichen Änderungen sowie zur Thüringer Umsetzung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht und die damit aufgeworfenen Aspekte einzugehen. 

Der tbb begrüßt, dass die Beamtenbesoldung angehoben und die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 nun auch für die Thüringer Beamtinnen und Beamten, Thüringer Richterinnen und Richter und Thüringer Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. 

Gleichzeitig erhebt der Gesetzentwurf den Anspruch, die aus Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz folgenden Maßstäbe und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Gz - 2 BvL 20/17) zur verfassungskonformen, amtsangemessenen Alimentation / Besoldung anzuwenden und umzusetzen. Dem Gesetzentwurf ist deutlich die Aussage zu entnehmen, dass der Freistaat Thüringen seine Beamtinnen und Beamten seit dem Jahr 2008 bis heute verfassungswidrig zu niedrig besoldet und damit seit fast 20 Jahren. Seit 2008 wurden Einsparungen zu Lasten der Beamtinnen und Beamten erzielt, obwohl die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts frühzeitig erkennen ließ, dass erhebliche Nachbesserungen erforderlich sein würden. Rückzahlungen gegen ihre amtsangemessene Alimentation sind für ca. 1300 aktive Klagende haushälterisch zu berücksichtigen. Denn, nur in den Fällen, bei denen nach Erhalt eines Widerspruchsbescheides auch Klage eingereicht und über diese noch nicht entschieden wurde, soll die Nachzahlungsreglung greifen.

Somit betrifft die Nachzahlung ab 2008 nur einen geringen Teil der Betroffenen, über 30.000 weitere Kolleginnen und Kollegen, die ihre Dienstleistung ebenfalls unter unzureichender Besoldung erbracht haben, werden weitgehend ohne Ausgleich bleiben. Dadurch entsteht innerhalb der Beamtenschaft eine problematische Teilung in „Gewinner“ und „Verlierer“. Lediglich für das Jahr 2025 werden allen Beamten eine Rückzahlung gewährt (unabhängig davon, ob sie geklagt haben oder nicht.)

Die geplante Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung als "Weihnachtsgeld" in Höhe von 4,8 Prozent lehnt der tbb insofern ab, da dies nicht ruhegehaltsfähig ist und direkt in die Besoldungstabelle gehört!

Die mit dem Besoldungsgesetzentwurf verknüpften und geplanten dienstrechtlichen Änderungsregelungen werden vom tbb als problematisch bewertet. Obwohl sie als „zeitgemäße Gegenleistung“ im Kontext des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sowie als „solidarischer Ausgleich“ für die Landeshaushaltsausgaben/ Kosten von etwa 415 Millionen Euro in den Jahren 2026/2027 seitens des Finanzministeriums begründet werden und um Verständnis werben, werden diese Änderungsregelungen als Schikane von Seiten des tbb wahrgenommen.

 

Thüringer Beamtinnen und Beamte sollen künftig folgende Ausgleichsmaßnahmen schultern: 

1. Die Anhebung der Antragsaltersgrenze für den Ruhestandseintritt von 62 auf 63 Jahre,

2. Die Einschränkung der anlasslosen Teilzeit, danach muss nunmehr 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit Dienst geleistet werden (bisher: 50 Prozent),

3. Die Streichung des Arbeitszeitverkürzungstages (AZV).

Die bislang beabsichtigten dienstrechtlichen Änderungsregelungen hält der tbb für reine Symbolpolitik. Die ersatzlose Streichung des Arbeitszeitverkürzungstags (AZV-Tag), die Regelung zur Anhebung der Antragsaltersgrenze von 62 auf 63 sowie die ausschließliche (begründete) Teilzeitmöglichkeit von 75 Prozent lehnt der tbb in Gänze ab. Auch wenn der tbb den Kompensationsgedanken der Landesregierung zur Kenntnis nimmt, die entstehenden Kosten des Besoldungsgesetzes mit Anpassungsversuchen der arbeitsgerichtlichen Bestimmungen entgegenzuwirken, wehrt sich der tbb gegen eine Täter-Opfer-Umkehr. Beamte sind keine Bittsteller und kein Kostenfaktor.

Der Besoldungsentwurf liegt nun dem Kabinett vor. Jetzt sind alle Fraktionen gefragt, das Thüringer Besoldungsgesetz nachzuschärfen. Eine Streichung der drei "Gegenleistungen" sieht der tbb mehr als geboten. Das nächste Plenum findet vom 24. bis 26. Juni 2026 statt.

Mehr Informationen:

Medieninformation | Thüringer Finanzministerium vom 2. Juni 2026: “Gesetzentwurf regelt Übernahme der Tarifeinigung auch für Beamte und folgt Vorgaben eines Gerichtsurteils zur verfassungsgemäßen Alimentation”

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