26. Oktober 2020
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Brandenburger Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz

Gericht verkennt strukturelle Diskriminierung von Frauen in der Politik

Am 23. Oktober 2020 hat das Brandenburger Verfassungsgericht das Paritätsgesetz gekippt. Die dbb frauen üben harsche Kritik.

„Das Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts ist mehr als nur enttäuschend. Leider scheint das Gericht die strukturelle Diskriminierung von Frauen in der Politik komplett zu verkennen. Unser Grundgesetz schreibt die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor. Brandenburg hätte Historisches für die Gleichstellung in der politischen Repräsentanz leisten können – stattdessen perpetuiert es einen komplett aus der Zeit gefallenen Status Quo, der Politik implizit weiterhin als Männergeschäft laufen lässt“, erklärte dbb frauen-Chefin Milanie Kreutz am 23. Oktober 2020.

Zwar sei der Richterspruch alles andere als erfreulich, die gleichstellungspolitische Wirkung der Regelung jedoch entfalte sich bereits ohnehin. „Die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken haben das im vergangenen Jahr noch nicht in Kraft getretene Paritätsgesetz freiwillig angewendet. Heute sind sie die beiden einzigen Parteien im Brandenburgischen Landtag, für die genauso viele Frauen wie Männer im Parlament sitzen,“ betonte Kreutz.

Das mache deutlich, welch enormen Spielraum Parteien auch ohne gesetzliche Vorschrift hätten, um Einfluss auf die paritätische Aufstellung ihrer Kandidatenlisten zu nehmen. „Es gibt demnach kein glaubwürdiges Argument, das dagegenspricht, Parität in der Politik endlich auf den Weg zu bringen“, so dbb frauen-Chefin Kreutz.

Hintergrund:
Das Paritätsgesetz in Brandenburg schreibt vor, dass Parteien auf ihren Wahllisten abwechselnd Männer und Frauen aufstellen müssen. Das Brandenburgische Verfassungsgericht stufte die Quoten-Regelung nun als verfassungswidrig ein. Sie verstoße unter anderem gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, teilte das Gericht am 23. Oktober 2020 bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit. Geklagt hatten die AfD und die rechtsextreme NPD.

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