03. Februar 2023
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Amtsangemessene Alimentation

Gesetzentwurf zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 in HuFa überwiesen

Vor sichtbar geleerten Reihen der Abgeordneten - angesichts der bevorstehenden Mittagspause - wurde am 1. Februar 2023 der bereits angekündigte Gesetzentwurf eines „Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ durch Ministerin Heike Taubert in den Landtag eingebracht und anschließend einstimmig in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen (HuFa).

Der tbb hatte sich im Vorfeld hocherfreut darüber gezeigt, dass die Landesregierung, hier vertreten durch die Finanzministerin, der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Beobachtungspflicht nachkommt, diese ernst nimmt und Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen will. Kritikpunkte am Gesetz bestehen für uns trotzdem, sollen aber dieses ernstgemeinte Lob an dieser Stelle nicht schmälern. Der HuFa wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung im März eine Anhörung beschließen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bezüge der Beamten, Anwärter, Richter und Versorgungsempfänger um 3,25 Prozent steigen sollen, rückwirkend zum Anfang des Jahres 2023. Beamte, Richter und Versorgungsempfänger sollen zudem zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 eine monatliche Sonderzahlung erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der im Januar in den Thüringer Landtag eingebracht wurde. Die Entscheidung, ob es zur notwendigen Anhebung kommt, liegt nunmehr in der Hand der Thüringer Abgeordneten.

 

zurück