05. November 2026
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Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften

Haushalts- und Finanzausschuss erzielt Einigung bei Beamtenbesoldung

In einer Sondersitzung am 4. November 2026 haben sich die Regierungsfraktionen und die Fraktion Die Linke auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung zur Neuregelung der Beamtenbesoldung verständigt. Der Einigung gingen intensive und teilweise kontroverse Verhandlungen voraus.

Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Kreises der Nachzahlungsempfänger, die „Kompensationsgeschäfte“ sowie die konkrete Höhe der ruhegehaltsfähigen Jahressonderzahlung.

Mit der nunmehr erzielten Verständigung ist der Weg für die abschließende parlamentarische Beratung und Abstimmung über das Thüringer Besoldungsgesetz im Rahmen eines Sonderplenums am 11. November 2026 frei. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich damit in seiner finalen Phase.

Die Einigung sieht eine inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in drei Stufen vor:

Die für die erste Erhöhungsstufe vorgesehenen Besoldungsanpassungen wurden bereits unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung mit der Gehaltszahlung für November 2026 vorweggenommen.

Darüber hinaus umfasst die Einigung Nachzahlungen für das Jahr 2025 für alle Beamtinnen und Beamten sowie erweiterte Nachzahlungsansprüche für die Jahre 2021 bis 2024 zugunsten der aktiven Kläger. Ergänzend sind Anpassungen weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften vorgesehen:

* Anhebung der  Altersgrenze für einen vorzeitigen Ruhestand  auf das 63. Lebensjahr. Beamtinnen und Beamte mit einer Dienstzeit von 40 Jahren können weiterhin bereits mit Vollendung des 62. Lebensjahres einen entsprechenden Antrag stellen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Polizeivollzugsbeamte, Justizbeamte und Feuerwehrangehörige.

* Hinsichtlich der Teilzeitbeschäftigung wurde festgelegt, dass eine anlasslose Teilzeitbeschäftigung künftig im Umfang von mindestens 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle möglich sein soll.

* Erfolgreich konnte der tbb den ursprünglich vorgesehenen Wegfall des Arbeitszeitverkürzungstages (AZV-Tag) abwenden. Dieser bleibt somit erhalten.

Ob und in welchem Umfang für das Besoldungsjahr 2026 weiterhin Widersprüche zur Wahrung möglicher Besoldungsansprüche erforderlich sein werden, lässt sich abschließend erst nach der endgültigen parlamentarischen Beschlussfassung beurteilen. Maßgeblich hierfür wird die Verabschiedung des Thüringer Besoldungsgesetzes im Sonderplenum des Thüringer Landtags am 11. November 2026 sein.

 

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