18. Juni 2026
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Bye, bye, Hilfe

Keine Lösung oder Beschleunigung der Thüringer Beihilfebearbeitung in Sicht

Trotz intensiver Beharrlichkeit des Thüringer Beamtenbundes (tbb) zur Klärung der langen Wartezeiten bei der Thüringer Beihilfe mit Mehrfachschreiben an die Thüringer Finanzministerin sowie Involvierung des Thüringer Ministerpräsidenten und fortlaufenden diversen Gesprächen, erzeugt das Nichtergebnis keine spürbare Besserung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringen und blieb somit im Ergebnis bislang fruchtlos.

Der heutige Blick auf die Bearbeitungszeiten der individuellen Beilhilfe zeigt:

- in Papierform mit dem Eingang vom 09.04.2026 bis zum 10.04.2026 und 

- die Onlineanträge mit dem Eingang vom 08.04.2026 bis zum 09.04.2026 bearbeitet.

(hier geht's zur Thüringer Beihilfestelle)

Die aktuelle Bearbeitungszeit der Thüringer Beihilfestelle liegt damit aktuell bei ca. 72 Kalendertagen. Das entspricht eine Bearbeitungszeit von 10 Wochen! Noch im April 2026 lag die Bearbeitungszeit bei ca. 54-56 Kalendertagen. Die stetige Verlängerung erschließt sich nicht. Erklärtes Bearbeitungsziel der Thüringer Beihilfestelle sind 10 Werktage. Liegt hier eine "Verwechslung" von 10 Werktagen mit 10 Wochen vor?

Bislang unbeantwortet, blieb auch die Kleine Anfrage I (8/2388)+ Kleine Anfrage II (8/2389) zu den langen Bearbeitungszeiten in der Thüringer Beihilfestelle.

Es verwundert, dass weder die fortschreitende Digitalisierung noch die personellen Aufstockungen (Verdopplung im Festsetzungsbereich) in der Beihilfestelle über einen derart langen Zeitraum zu einer spürbaren Entlastung bzw. Verbesserung der Bearbeitungssituation geführt haben. Wieder einmal trifft es die unteren Besoldungsgruppen am stärksten. Das Warten von über zwei Monaten auf die Rückzahlung von Beihilfe hat mit Fürsorgepflicht nichts mehr zu tun. Gerade der mittlere Dienst fühlt sich dem finanziellen Druck nicht mehr gewachsen. (An dieser Stelle sei kurz der Querverweis auf die amtsangemessene Alimentation erwähnt und die sogenannten "Vorrechte eines Beamten"). Beamte sind keine Bittsteller. 

Der tbb wird sich weiterhin für eine klärende Lösung einsetzen, damit allen betroffenen Beamten, eine Rückzahlung ihrer vorverauslagten Kosten binnen einer akzeptablen Frist erstattet wird. 

Aktuell geht der tbb davon aus, dass hier möglichweise gegen Recht verstoßen wird. Hilfesuchend hat sich der tbb an den Thüringer Petitionsausschuss und die Thüringer Bürgerbeauftragte gewandt. 

Weitere Informationen:

Aktuelle Zeitläufe in der Beihilfebearbeitung

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