07. Februar 2022
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Übertragung Tarifergebnis TV-L auf Thüringer Beamte

Landtag überträgt im Tarifabschluss TV-L vereinbarte Corona-Sonderzahlung auf Thüringer Beamte

Thüringens Landes- und Kommunalbeamte erhalten eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro. Damit wird die für alle angestellten Landesbeschäftigten vereinbarte Regelung auch auf die Beamten übertragen. Das gilt auch für Richter und Richterinnen. Das dies begründende Gesetz beschloss am Freitagabend der Thüringer Landtag mit den Stimmen von Linke, SPD, Grünen, CDU und AfD. Die FDP enthielt sich.

Die Zahlung sollen die Beamten voraussichtlich mit ihren Bezügen für April 2022 (damit Ende März) steuerfrei bekommen. Anwärter erhalten danach einmalig 650 Euro steuerfrei.

Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder sieht für die Angestellten neben der Corona-Sonderzahlung auch 2,8 Prozent mehr Gehalt ab Dezember 2022 vor. Diese Regelung gilt es noch auf die Beamten zu übertragen.

Der tbb hatte in seiner Stellungnahme gegenüber dem Thüringer Landtag kritisiert, dass im Bereich der Auszubildenden, mit diesem Gesetzentwurf nicht alle Auszubildenden die Sonderzahlung von 650,- € erhalten. Auszubildende in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, wie einige Referendare, sind von den Sonderzahlungen weiterhin ausgenommen. Andere – auch ärmere – Bundesländer, wie z.B. das Saarland, schlossen diese Personengruppe in ihrer gesetzlichen Regelung ein.

Ebenfalls ausgeschlossen seien zudem alle Kolleginnen und Kollegen, die vor dem Stichtag 29. November 2021 bereits in den Ruhestand gegangen sind. Sie erhalten keinerlei Ausgleich für ihren Einsatz in der Pandemie. Genauso wenig wie die Pensionäre in Thüringen generell.  Trotz steigender Inflation erhält diese Gruppe 14 Monate lang keinen Ausgleich, während die Renten zum 1.7.2022 um 5,6% steigen. Dies hat der tbb scharf kritisiert, fand aber kein Gehör bei den Fraktionen.

Der Tarifvertrag TV-L, an dem sich auch die Beamtenbesoldung orientiert, lief bereits zum 30. September 2021 aus. Tariflohn, Besoldung und Pensionen steigen aber erst zum 1.  Dezember 2022.

Mitteilung als pdf

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